DIE LINKE. Fraktion im LWV

665 LINKE Fraktion LWV(von links nach rechts): Anna Hofmann, Dorothee Jünemann, Matthias Gropalis, Gabi Faulhaber, Walter Busch-Hübenbecker. Ganz rechts: Lothar Reininger, linkes Mitglied im Verwaltungsausschuss.

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist ein Zusammenschluss der Landkreise und kreisfreien Städte. Schon in der 1950-er Jahren wurden ihm hessenweit soziale Aufgaben in der Behindertenhilfe übertragen. Der LWV unterstützt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf.
Der Landeswohlfahrtsverband wird über ein Umlagesystem finanziert. Alle Kreise und kreisfreien Städte zahlen je nach ihrer Steuerkraft den gleichen Prozentsatz in die Kasse des Landeswohlfahrtsverbandes ein. Durch das Umlagesystem findet ein solidarischer Ausgleich statt. In allen Regionen Hessens - ob finanzstark oder strukturschwach - sind die erbrachten Leistungen für die betroffenen Menschen dadurch gleich.

Das hessische Sozialparlament wird neu gewählt

In den Landkreisen und kreisfreien Städten werden derzeit die Abgeordneten für die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbands gewählt. Diese Wahlen finden in den Kreistagen und den Stadtverordnetenversammlungen statt.

Auch DIE LINKE. kandidiert in allen Wahlbezirken für die Verbandsversammlung. Unser Ziel ist es, wieder in Fraktionsstärke in den LWV einzuziehen.

 

Auch in der Pandemie: Träger der Eingliederungshilfe sichern!

Die Pandemie stellte für die Eingliederungshilfe eine besondere Herausforderung dar.
Einige Einrichtungen kämpften mit großen Mehrbelastungen und übernahmen freiwillig
Aufgaben, die anderswo nicht mehr geleistet werden (konnten). Andere sind minderausgelastet bis zum Ruhen des Angebots. Unsere Fraktion hat es sehr begrüßt, dass der LWV bisher an einer vollständigen Refinanzierung der Träger festgehalten hat. Aber fortan soll nur noch gezahlt werden, wenn Leistungen erbracht und gegenüber dem LWV dokumentiert werden. Mit dieser Vorgehensweise kommt auf die Träger ein hoher Verwaltungsaufwand zu. Aber wird dadurch etwas besser?
Wichtiger wäre es, Mindeststandards festzulegen: Kleinere Gruppen und dementsprechend ein höherer Personaleinsatz. Dazu mindestens sechs Stunden Betreuung am Tag. So können ausreichende Hygienebedingungen geschaffen und aufrecht erhalten werden. Das wird natürlich Mehrkosten nach sich
ziehen, die der LWV finanzieren müsste.
Der Betrieb einer Einrichtung kostet ja laufend Geld – auch wenn weniger Menschen betreut werden können.
Der Erhalt aller Einrichtungen sollte aber das Ziel der Sozialpolitik sein!

Umsetzung des BTHG: Fachtagung der Linken

Die konkrete Umsetzung des Bundesteilhabegetzes in Hessen und erste Erfahrungen waren Thema der Fachtagung am 28. September 2019 im Gießener Kongresszentrum.
Im Folgenden ist eine Kurzfassung der Inhalte zu fnden. Nachfragen können gerne an uns gerichtet werden - bitte Kontaktformular benutzen.

Die Fraktion DIE LINKE. im LWV stellt den Fraktionen in den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte gerne Musteranfragen zur Verfügung.

Weiterlesen: Umsetzung des BTHG: Fachtagung der Linken 

Hessisches Ausführungsgesetz zum BTHG - Kritische Gedanken

DIE LINKE. Fraktion im LWV möchte Ihnen/euch einige kritische Gedanken zum hessischen Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes unterbreiten.

Grundsätzlich begrüßt die Fraktion DIE LINKE. im LWV Hessen, dass nun ein hessisches Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vorliegt. Mit Erleichterung nehmen wir zur Kenntnis, dass der LWV Hessen weiterhin Träger für die Eingliederungshilfe erwachsener Menschen mit Behinderungen bleibt. Dies garantiert am ehesten, dass alle Menschen mit Behinderung in Hessen gleichwertige Lebensverhältnisse vorfinden.

Kritische Anmerklungen der Fraktion DIE LINKE im LWV
zum Hessischen Gesetz zur Umsertzung des BTHG
Dennoch bleiben zahlreiche kritische Punkte, betrachtet man das Gesetz als Ganzes.
Zunächst ist durch die sehr späte Festlegung auf den Träger der Eingliederungshilfe viel Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung zur Umstellung auf das BTHG verloren gegangen.
Dann weist der vorliegende Gesetzesentwurf Lücken und Fehler auf. Man spürt deutlich, dass hier auf den allerletzten Drücker noch Fakten geschaffen werden sollten, bevor im Oktober eine neue Hessische Landesregierung gewählt wird. Das Eilverfahren, mit dem das Gesetz durchgedrückt wurde, erscheint uns eher befremdlich und dem Sachverhalt nicht angemessen. Statt als Regierungsvorlage wurde das Gesetz als Fraktionsvorlage eingebracht, was die Zeit für Anhörungen und den inhaltlichen Diskurs verkürzte.

Vielen Betroffenen und vielen Beschäftigten in der Eingliederungshilfe war lange nicht bewusst, dass mit dem Bundesteilhabegesetz eine radikale Systemumstellung verbunden ist.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden ab 2020 von den existenzsichernden Leistungen getrennt und das System „ambulant, teilstationär und stationär“ wird es in der bisherigen Form nicht mehr geben.
Diese Umstellung birgt Gefahren für den betroffenen Personenkreis. Denn man erhofft sich nicht nur bessere Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung, sondern auch Einsparmöglichkeiten – und zwar vor allem mit der Personenzentrierung. Der Sozialraum wird vernachlässigt.
Das Bundesteilhabegesetz ist vor allem ein Spargesetz, das sich am wirtschaftlich günstigsten Anbieter orientiert und nicht die Qualität der Dienstleistungen in der Behindertenhilfe in den Mittelpunkt stellt.

Hessen braucht den LWV - aber DIE LINKE stellt Forderungen

Wir kämpfen für den Erhalt des Landeswohlfahrtsverband Hessen(LWV) - stellen aber auch Forderungen an ihn

Warum Hessen den LWV braucht:

Er schafft hessenweit gleiche Bedingungen für Menschen mit Behinderungen im Erwachsenenalter.
Ein Finanzausgleich zwischen den Kommunen müsste erst geschaffen werden und bringt trotzdem keine gleichen Bedingungen. Damit wird ein Solidarpakt aufgelöst.

Es ist vor allem zu befürchten, dass Strukturen und auch Institutionen wegfallen, die für Menschen mit Behinderungen wichtig sind, wenn es den LWV nicht mehr gibt.

Weiterlesen: Hessen braucht den LWV - aber DIE LINKE stellt Forderungen

LINKE fordert: LWV als Solidargemeinschaft erhalten!

DIE LINKE. im Landeswohlfahrtsverband Hessen fordert alle Fraktionen in den Kreisen und kreisfreien Städten dazu auf, für den Erhalt des LWV als Solidargemeinschaft einzutreten. Deshalb brachte auch die Kreistagsfraktion DIE LINKE. / Piraten im Wetterauer Kreistag den folgenden Antrag ein:

"Der Kreistag des Wetteraukreises wendet sich gegen alle Bestrebungen des Hessischen Städte- / Landkreistages und der Hessischen Landesregierung, die Aufgaben der Eingliederungshilfe vom LWV wegzunehmen und auf die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen.

Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf, sich intensiv dafür einzusetzen, dass der LWV als Solidargemeinschaft auch weiterhin seinen Aufgaben nachkommen kann.

Weiterhin fordert der Kreistag die Hessische Landesregierung auf, im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine dauerhafte und umfassende Zuständigkeit des LWV Hessen für alle (ambulanten, teil – und vollstationären) Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vorsieht.

Weiterlesen: LINKE fordert: LWV als Solidargemeinschaft erhalten!

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