aus dem ZOV

Antrag: Preise an e-Ladestationen veröffentlichen

Antrag
Die OVAG-Energie AG als Betreiber von vielen Ladestationen für e-Autos wird verpflichtet, ihre Preise an diesen Säulen über Preistafeln so bekannt zu geben, dass jedermann vergleichbar mit den Preisdarstellungen für Benzin und Diesel an jeder Tankstelle kostenabhängig eine Kaufentscheidung treffen kann.

Begründung:
Bei den Ladesäulen der OVAG ist direkt nicht erkennbar welcher Preis zu zahlen ist. Das was in jedem Supermarkt selbstverständlich und auch vorgeschrieben ist, nämlich die Auszeichnung der Waren mit einem Endpreis, wird von der OVAG nicht praktiziert. So kommt es, dass man in Wetterauer Supermärkten z.B. während dem Einkauf kostenfrei Strom „tanken“ kann, aber an einer in der Nähe befindlichen OVAG-Ladesäulen standardmäßig bis zu 25 % mehr zu bezahlen hat (36 Ct/kWh !), als das, was der Strom zu Hause an der Steckdose kostet. Dieser nicht zu rechtfertigende Preis sollte nicht bei dem Wunsch einer Ladung verschwiegen werden und als „Überraschung“ auftauchen. Der Kunde muss - wie bei jeder herkömmlichen Tankstelle – die Möglichkeit haben, bedingt durch eine gut sichtbare Preisangabe auch eine teuere Ladestation zu meiden.

Linke fordern den Weiterbetrieb von Alt-PV- und Windkraftanlagen, die aus dem EEG laufen

Die Fraktion DIE LINKE./Piraten hat in die ZOV-Verbandsversammlung (Dachgremium der OVAG) einen Antrag eingebracht, bei dem es um viele Betroffene in der Wetterau und im Vogelsberg geht. Zahlreiche Familien haben sich zwischen 1990 und 2000 eine Photovoltaikanlage auf das Dach gesetzt, um etwas für die Umwelt zu tun. Diese Anlagen befinden sich aktuell in den letzten Monaten einer Vergütung nach dem sogenannten EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und sind ab 1.1.2021 wohl noch technisch fit, können aber ihren Strom praktisch nicht mehr los werden. Die Umschaltung auf Eigenverbrauch ist aufwändig und teuer und es verbleibt trotzdem ein erheblicher Stromanteil, den man selber nicht nutzen kann. Die OVAG hat schon am Jahresanfang den betroffenen Betreibern die Abnahmeverträge gekündigt und ziemlich dreist mitgeteilt, dass man den Strom ja irgendwo los werden könne, dass die OVAG aber nichts davon nehme.

Für DIE LINKE ist das ein Schlag ins Gesicht dieser Solaranlagenpioniere, die damals noch viel Geld investiert haben um ein Gegengewicht zu den bis heute hoch subventionierten Atom- und Kohlekraftwerken zu etablieren.

Ähnliches gilt auch für die ersten Windkraftanlagen, die speziell im Vogelsberg, aber auch in der Wetterau in den neunziger Jahren gebaut wurden. Das waren fast alles Investitionen von Bürgern denen es nicht auf die Rendite ankam und bei denen oft noch bis heute eine stufenweise Rückzahlung ihrer Einlagen erfolgt. Die OVAG selber hatte diese Zeiten verschlafen und erst im Jahr 2002 die Hessenagentur mit ihren Töchtern „Hessenwind“ aufgekauft. Diese „Hessenwinde“ waren alle nur von Bürgern finanziert und sind jetzt auch von den Negativentscheidungen ihrer „Oma“, genannt OVAG, betroffen.

„Um diese vielen schon seit Jahrzehnten engagierten Bürger im PV- und Windbereich nicht zu benachteiligen und den Abbau von deren technisch noch perfekt laufenden Anlagen zu riskieren, haben wir in den OVAG-Gremien beantragt, diesen ökologischen Grünstrom zu wenigstens 6 Ct pro kWh abzunehmen,“ erklärt der Fraktionsvorsitzende Dietmar Schnell. Hierzu bedarf es keiner besonderen technischen Einrichtungen und für die OVAG ist das fast der Preis, den sie sowieso für Schmutzstrom an der Börse zahlen muss. Die Linken möchten diese 6 Ct/kWh auch zunächst auf nur 3 Jahre festgelegt wissen, denn danach ergebe sich durch die hoffentlich steigende CO2-Bepreisung vermutlich sowieso ein höherer Preis.

Die Linken verweisen auch auf andere Bundesländer in denen solche Überlegungen schon weiter gediehen seien. Z.B. hätten die Stadtwerke in Soest den entsprechenden Betreibern schon vor Wochen Verträge zur Abnahme des Ökostromes ab 1. 1. 2021 angeboten. Man hoffe, dass sich die OVAG nicht als Vernichter von Grünstromanlagen darstelle und dass dies auch für die anderen Parteien in den OVAG-Gremien gelte.

Antrag: Kommunikation Preiserhöhung - Energieintensive Industrie als Ursache benennen

Die OVAG Energie AG möge die Bevölkerung über Mitteilungen in den Print- und sozialen Medien, in dem Organ „Unser Oberhessen“ sowie über Flyer, die bei der OVAG selber, sowie in den Rathäusern im OVAG-Gebiet zum Einsatz kommen sollen, über die wahren Hintergründe der Strompreiserhöhungen ab 1. 1. 2020 zum Stichwort EEG aufklären. Die EEG-Umlage wird dann nicht mehr als ein Aufhänger zur einseitigen Negativdarstellung der erneuerbaren Energien missbraucht, wie das in der OVAG-Pressemitteilung vom 4. 11. 2019 wieder geschehen ist, sondern wird als eine verunglückte Komponente, die im Widerspruch zu dem Original-EEG aus dem Jahr 2000 steht, dargestellt.

Begründung:

Die EEG-Umlage dient zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Nach diesem Gesetz sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, den Strom von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), die ins öffentliche Netz einspeisen, zu einer festgelegten Vergütung abzunehmen; der Strom wird entweder direkt oder über Direktvermarkter an der Strombörse oder im außerbörslichen Stromhandel verkauft. Mögliche Differenzen zwischen den Stromproduktionskosten und dem Marktpreis gleicht die Marktprämie aus, die über die EEG-Umlage finanziert wird. Die EEG-Umlage zahlen alle Stromverbraucher über einen Anteil an ihren Strombezugskosten, Ausnahmeregelungen gelten für sog stromverbrauchsintensive Industriezweige. Hierzu gehört selbst die Zugspitzbahn mit dem perversen Argument der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Würden alleine diese Großverbraucher und teilweise Stromverschwender nicht auf Kosten der Bevölkerung dreist subventioniert, so würde rund 1/3 der EEG-Umlage wegfallen und der Strompreis könnte deutlich sinken. Ein kommunales Unternehmen wie die OVAG sollte deshalb nicht über Jahre hinweg auf die EEG-Umlage mit den gleichen Argumenten wie die Klimaverschmutzer RWE, EON und Co hinweisen, sondern auch darstellen, dass die energieintensive Industrie zwar 18 Prozent des Stroms verbraucht, aber an der Finanzierung der Energiewende über die EEG-Umlage nur zu 0,3 Prozent beteiligt ist.
Deutlich sollte die OVAG darauf hinweisen, dass der weitere Grund für eine erhöhte EEG-Umlage die gesunkenen Preise an der Strombörse sind. Durch einen höheren Anteil an Erneuerbaren, die einen geringeren Grenzkostenpreis anbieten können, sind die Preise, die die Übertragungsnetzbetreiber an der Börse erzielen können, gesunken und somit die Ausgleichszahlungen über die EEG-Umlage gestiegen.

Antrag: Windkraft-Altanlagen weiterführen

Antrag Altanlagen

Vorbemerkung: Anfang dieses Jahres hat die OVAG Netz GmbH alle PV-Anlagenbetreiber, deren Anlagen am 31.12.2020 aus dem EEG fallen, angeschrieben, die Einspeiseverträge gekündigt und mitgeteilt, dass man keine grünen Strommengen mehr abnehmen werde.

Antrag:
Die OVAG Energie AG übernimmt ab 2021 den grünen Strom von PV-und Windkraftanlagen, die bis Ende 2020 über die OVAG Netz GmbH nach EEG abgerechnet wurden und dann aus dem EEG fallen. Die Vergütung wird für 3 Jahre auf 6 Ct/kWh festgelegt und danach in Abhängigkeit des dann vorliegenden Börsenpreises und der CO2-Bepreisung determiniert.

Begründung:
Die OVAG stellt sich gerne als umweltorientiertes Unternehmen dar und könnte dies mit einem erhöhten Anteil an erneuerbaren Energien aus Anlagen, die Ende 2020 aus dem EEG laufen, in ihrem Portfolio unter Beweis stellen. Parallel dazu würde in der OVAG-Region verhindert, dass der Anteil der erneuerbaren Energien durch den Wegfall der sog. Altanlagen stagniert oder ab 2021 sogar rückläufig ist. Festgelegte 6 Ct/kWh für 3 Jahre sind in Anbetracht der auf der Bundesebene beschlossenen CO2-Bepreisung sowohl für die OVAG als auch für die Altanlagenbesitzer akzeptabel. Dadurch würde zudem die Vernichtung von funktionierenden Anlagen verhindert, was ein weiterer ökologischer Nutzen wäre.
Die Stadtwerke Soest gehen hier mit gutem Beispiel voran und bieten den Betreibern älterer PV-Anlagen an, den Solarstrom zumindest zu den aktuellen Börsenpreisen abzunehmen.

Einladung zum Wasserratschlag

OVAG aufwachen! Jetzt zukunftsfähig werden!

Die Fraktion DIE LINKE./Piraten in der ZOV-Verbandsversammlung möchte den OVAG-Konzern aus seinem „Dornröschenschlaf“ holen und bei Themen wie moderne Netzgestaltung, Digitalisierung, E-Mobilität, erneuerbare Energien, Kooperation mit Prosumern (gleichzeitige Produzenten und Konsumenten von erneuerbarem Strom) oder zukunftsweisendem Stromvertrieb voran bringen. Andere Energieversorger nähmen schon seit langer Zeit die vielfältigen Förderprogramme zu diesen Themen auf EU-, Bundes- und Landesebene in Anspruch.

Hierzu fordern DIE LINKE./Piraten nun die OVAG in einem Antrag auf und ergänzen dies mit dem Wunsch auf Zusammenarbeit mit Unternehmen aus der Energiebranche im OVAG-Gebiet oder der THM (Technische Hochschule Mittelhessen). Hierzu der Fraktionsvorsitzende Dietmar Schnell: „Es ist im Interesse der Region und einer fortschrittlichen Energiepolitik dass die Akteure einer Branche zusammenarbeiten und voneinander profitieren. Nur so ist eine optimale regionale Wertschöpfung gewährleistet.“ Für Viktoria Klaus ist noch ein weiterer Punkt wichtig: „Es gibt in allen drei Landkreisen, in denen die OVAG vertreten ist, Energiegenossenschaften. Auch die sollten als Kooperationspartner in Betracht gezogen werden.“ Nach ihrer Meinung muss die OVAG nicht alle Räder neu erfinden, sondern solle ihre Mitgliedschaften in der ASEW (Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung), im VKU (Verband kommunaler Unternehmen) und Energieorganisationen nutzen, um sich zu vernetzen und Know-how auszutauschen. So würden z.B. der ASEW-Lehrgang zum Energieeffizienzmanager oder das ASEW-Seminar für regenerative Wärmekonzepte die OVAG schon ein Stück voranbringen. Wenn man dann festgestellt habe, was man denn innovativ wolle, müsse man sich zusätzlich noch mit den einschlägigen Förderstellen bei der EU, dem BUND und dem Land in Verbindung setzen. Und im dritten Schritt folge dann eine Umsetzung im OVAG-Gebiet zum Nutzen der Bevölkerung.

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