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Fraktion DIE LINKE. / Piraten im Kreistag der Wetterau.


 

Aktualisierung des Schlüssigen Konzepts der Mietobergrenzen 2020

Anfrage vom 9. Dezemeber 2019
Beantwortet am 6. Februar 2020

1. Wie viele Datensätze wurden für die Aktualisierung erhoben, wie viele ausgewertet:

Antwort: Es wurden alle erhobenen und vollständigen Datensätze ausgewertet.Die Verteilung nach Personen stellt sich wie folgt dar:

a) Im Vergleichsraum 1 (Bad Nauheim, Friedberg, Bad Vilbel, Karben, Rosbach,
Ober Mörlen, Wöllstadt, Niddatal) ?
Wie sind sie aufgeteilt?
Wie viele für 1-Personen-Wohnungen?              2732 Datensätze
Wie viele für 2-Personen-Wohnungen?              2148 Datensätze
Wie viele für 3-Personen-Wohnungen?              2563 Datensätze
Wie viele für 4-Personen-Wohnungen?              1105 Datensätze
Wie viele für 5-Personen-Wohnungen?                694 Datensätze

b) Im Vergleichsraum 2 (Butzbach, Münzenberg, Rockenberg, Wölfersheim, Echzell, Reichelsheim, Florstadt, Altenstadt) ?
Wie sind sie aufgeteilt?
Wie viele für 1-Personen-Wohnungen?             1062 Datensätze
Wie viele für 2-Personen-Wohnungen?               627 Datensätze
Wie viele für 3-Personen-Wohnungen?               997 Datensätze
Wie viele für 4-Personen-Wohnungen?               580 Datensätze
Wie viele für 5-Personen-Wohnungen?               312 Datensätze

c) Im Vergleichsraum 3 (Nidda, Ranstadt, Ortenberg, Büdingen, Limeshain, Glauburg) ?
Wie sind sie aufgeteilt?
Wie viele für 1-Personen-Wohnungen?               643 Datensätze
Wie viele für 2-Personen-Wohnungen?               380 Datensätze
Wie viele für 3-Personen-Wohnungen?               501 Datensätze
Wie viele für 4-Personen-Wohnungen?               287 Datensätze
Wie viele für 5-Personen-Wohnungen?               172 Datensätze

d) Im Vergleichsraum 4 (Gedern, Hirzenhain, Kefenrod) ?
Wie sind sie aufgeteilt?
Wie viele für 1-Personen-Wohnungen?                94 Datensätze
Wie viele für 2-Personen-Wohnungen?                48 Datensätze
Wie viele für 3-Personen-Wohnungen?                57 Datensätze
Wie viele für 4-Personen-Wohnungen?                48 Datensätze
Wie viele für 5-Personen-Wohnungen?                40 Datensätze

2. Wie viele dieser Datensätze in der Datenbasis des Schlüssigen Konzepts stammen aus der Zeit vor dem Dezember 2015?

Antwort: Kein Datensatz stammt aus der Zeit vor Dezember 2015.Die Datensätze stammen aus dem Zeitraum Juli 2017 bis Juni 2019.

Wie viele dieser Datensätze stammen aus der Zeit vor dem Dezember 2017?

Antwort: Vor Dezember 2017 wurden 308 Datensätze gelistet.

Wie viele Datensätze, die in die Aktualisierung des Schlüssigen Konzepts (1.1.2020) eingerechnet wurden, sind zwischen Januar 2018 und Dezember 2019 erhoben worden?

Antwort: Zwischen Januar 2018 und Dezember 2019 wurden16.332 Datensätze ermittelt.

Für welchen der vier Vergleichsräume wurden wie viele Datensätze in 2018/19 erhoben?

Antwort: Zwischen Januar 2018 und Dezember 2019 wurden folgende erhobene Datensätze verwertet:
Vergleichsraum 1                9794 Datensätze
Vergleichsraum 2                3902 Datensätze
Vergleichsraum 3                2254 Datensätze
Vergleichsraum 4                  315 Datensätze


3. Welchen Quellen entstammen die Wohnungsangebote, die in die Datenbasis aufgenommen wurden?

Antwort: Wie in der Sitzung des JSFGG am 9.12.2019 mitgeteilt: Jobcenter, SGB XII, Amt für Bodenmanagement, Öffentlicher Wohnungsbau und freier Wohnungsmarkt.

Wie wurde abgesichert, dass der gesamte Wohnungmarkt in die Datenbasis eingegangen ist und nicht nur z. B. billigere Stadt-/Ortsteile?

Antwort: Wie in der Sitzung des JSFGG am 9.12.2019 mitgeteilt: Es ist sichergestellt, dass alle vorhandenen und verfügbaren Datensätze gelistet werden.

Welche Kriterien wurden gewählt, um die einbezogenen Daten repräsentativ zu halten und zu verhindern, dass sie nach dem Zufallsprinzip (aktuelles Angebot auf dem Wohnungsmarkt und vorhandene Bestandsmieten) zusammenkommen?

Antwort: Wie in der Sitzung des JSFGG am 9.12.2019 mitgeteilt: Es ist sichergestellt, dass alle vorhandenen und verfügbaren Datensätze gelistet werden. Die Art der Berechnung ist im BSG-Urteil vorgegeben.


4. Welchem Standard gehören die Wohnungen in der Datenbasis 2019 an?

Antwort: Die Datensätze beinhalten mindestens den unteren Standard sowie gehobene Standards.

Wurden Wohnungen mit einfachster Ausstattung (ohne Innentoilette, Sammelheizung und/oder Bad) in die Datenbasis aufgenommen? Wie viele?

Antwort: die Datensätze enthalten keine Wohnungen des untersten Standards.

Wurden Wohnungen in Altenpflegeheimen oder anderen Pflegeheimen berücksichtigt? Wie viele?

Antwort: Es werden nur Wohnungen berücksichtigt, die dauerhaft bezogen werden können. Heime sind keine dauerhaften und verfügbaren Wohnungen.

Wurden Wohnungen berücksichtigt, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden und entsprechend einer Mietpreisbindung unterliegen (z.B. kommun. WoBau)?
Wie viele?

Antwort: Die Berechnung enthält Wohnungen, die aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Zur Festlegung der Mietobergrenze ist es unerheblich, wie viele und in welcher Form diese gefördert sind. Die Wohnungen sind vorhanden und stehen zu den angegebenen Preisen zur Verfügung.

Wurden kleine Wohnungen (z.B. unter 35 m²) aussortiert?

Antwort: Wohnungen, die kleiner sind als 20 qm bleiben unberücksichtigt. Auf diese sind Leistungsempfänger, gem. des Urteils des BSG, nicht zu verweisen.

Wurden in den Quellen vorhandene Wohnungen des gehobenen Standards aussortiert und nach welchen Kriterien? Ab welchem Standard? Ab welcher Miete?

Antwort: Luxus- und Exklusiv-Wohnungen sind nicht zu berücksichtigen, wenn dies offensichtlich ist (Beispiel: Stuck-Decke, Marmorbad, Sauna, etc.) Alleine ein hoher Mietpreis ist hierbei unerheblich.

 

5. Wie wurde geprüft, ob die als angemessen erkannten Wohnungen frei und beziehbar sind?

Antwort: Frei und beziehbar sind die Wohnungen aus den Inseraten und teilweise dem öffentlichen Wohnungsbau.

Wie viele der eruierten Wohnungen in der Datenbasis sind frei und beziehbar gewesen zum Stichtag
1. 11. 2019 oder 1. 12. 2019?

Antwort: Diese Abfrage kann nur für die Inserate/Internet durchgeführt werden.Die Daten im Internet werden mehrmals wöchentlich abgefragt und aufgelistet.Zeitungsinserate sind an bestimmten Wochentagen verfügbar. Das gelistete Datum ist der Tag, an dem die Datensätze aufgelistet wurden. Der 1.12.2019 war beispielsweise ein Sonntag, also kein Arbeitstag. Am 1.11.2019wurden ebenfalls keine Daten aufgelistet.

6. Nach welchen Kriterien wurden die ab dem 1. 1. 2020 geltenden angemessenen kalten Betriebskosten ermittelt, die im Sozialausschuss vom 9. 12. 2019 vorgestellt wurden?

Antwort: Die vorliegenden Datensätze wurden, analog der Berechnung der angemessenenKaltmiete, gem. den Vorgaben des BSG-Urteils berechnet.

Nachtrag zum Termin am 4.2.2020 (Besuch der Fraktion DIE LINKE. / Piraten im Kreishaus)

Es wird um die Aufteilung der Datensätze der Betriebskosten gebeten:
Vergleichsraum 1                    4518 Datensätze
Vergleichsraum 2                    3089 Datensätze
Vergleichsraum 3                    1714 Datensätze                 
Vergleichsraum 4                      269 Datensätze

Nennen Sie das Urteil des BSG, das Bruttokaltmieten zur Berechnungsgrundlage für das Schlüssige Konzept macht, anstatt der Nettokaltmieten.

Antwort: Es handelt sich um das Urteil B 4 AS 17/14 B vom 2.4.2014

7. Wie viele Notwohnungen für den Fall einer Entmietung stehen im Wetteraukreis zur Vefügung und wo sind sie?

Antwort: Für die Beseitigung von Obdachlosigkeit ist nach §2 HSOG das Ordungsamt der jeweiligen Gemeinde/Stadt zuständig.

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