Karben

DIE LINKE. beantragt eine Toilette am Bahnhof Groß Karben

Antrag zur Stadtverordnetenversammlung am 23. August 2018

Kostenfreie öffentliche Toilette am S-Bahnhof Groß-Karben


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt mögliche Konzepte zur Schaffung einer kostenfreien, öffentlichen Toilette am S-Bahnhof Groß Karben erarbeiten zu lassen und diese in geeigneter Form den Stadtverordneten zur Diskussion zu stellen.

• Die öffentliche Toilette soll eine Behindertentoilette, sowie eine Wickelstation (zugänglich für Männer und Frauen) beinhalten.

• Die Konzepte sollten Kosten für Bau, Reinigung und Instandhaltung beinhalten.

• Der Magistrat wird beauftragt bereits im Haushaltsplan 2019 im Investitionsbereich Rücklagen für die öffentlichen Toiletten einzuarbeiten.


Begründung:
1. Hunderte Menschen haben täglich am Bahnhof Wartezeiten und können sich höchstens in Büschen erleichtern.

2. Wir wollen, dass mehr Menschen Gebrauch vom ÖPNV machen, dafür braucht es auch die Infrastruktur die den ÖPNV attraktiver macht. Eine öffentliche Toilette ist hier ein wichtiger Faktor.

3. Es ist eine unzumutbare Situation, dass die Busfahrer zwar in Karben regelmäßige Pausenzeiten haben, jedoch keine Möglichkeit haben am Bahnhof kostenfrei eine Toilette zu benutzen.

4. Es sollte selbstverständlich sein, dass eine Stadt, die Mittelzentrum und kein Provinzstädtchen sein will, auch eine öffentliche, kostenfreie Toilette in ihrem Stadtzentrum hat.

Solidarität mit den Beschäftigten von ContiTech

Gemeinsamer Antrag von SPD, Bündnis90/ DIE Grüne und DIE LINKE.
zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben am 26.10.2017:

Solidarität mit den Beschäftigten der Techno-Chemie in Karben
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben möge beschließen:
Die Stadtversammlung der Stadt Karben erklärt sich solidarisch mit dem Kampf der Kolleginnen und Kollegen der Techno-Chemie für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze. Die Firma Contitech wird aufgefordert:
1. ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerecht zu werden und von Entlassungen abzusehen.
2. Dazu Stellung zu nehmen, ob der Auftragsrückgang für die Techno-Chemie in Karben tatsächlich durch einen entsprechenden Rückgang der Kundenaufträge kommt, oder die Techno-Chemie nur aus strategischen Überlegungen heraus nicht mit ausreichenden Aufträgen von der Firmenzentrale versorgt wird.
Die soziale Verantwortung eines Arbeitgebers für seine Mitarbeiter muss stets über die Pläne zur weiteren Steigerung der Profitrate gehen.
Begründung:

Bei der Techno-Chemie in Karben sind rund 160 Arbeitsplätze bedroht. Die Stadt Karben sollte hierbei nicht untätig zuschauen und das ihr Mögliche tun, um den betroffenen abhängig Beschäftigten zur Seite zu stehen.

 

Der Antrag wurde etwas verändert als Resolution angenommen.

Karben unterstützt die Forderungen von ver.di für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Antrag zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben
am 12.4.2018

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Karbener Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Forderungen von ver.di nach sechs Prozent mehr Lohn und Gehalt, jedoch mindestens 200 Euro pro Monat für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. Auch wird die Forderung unterstützt, die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte um 100 Euro pro Monat anzuheben. Der Magistrat wird beauftragt diese Forderungen auch innerhalb des kommunalen Arbeitgeberverbandes zu unterstützen.

Begründung:

Die kommunalen Beschäftigten gerade auch in Karben leisten eine hervorragende Arbeit. Sie haben es verdient, an der verbesserten staatlichen Einnahmesituation teilzuhaben. Die Forderungen von ver.di sind deswegen als ausgewogen und gerechtfertigt anzusehen.

Kein Glyphosat in Karben

Antrag zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben
am 23.2.2018 

1. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt die Zustimmung der Bundesregierung zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat um weitere fünf Jahre. Die Verlängerung der Zulassung verstößt gegen das Vorsorgeprinzip, zu dem jede Bundesregierung verpflichtet ist.

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
auf eigenen, ge- oder verpachteten landwirtschaftlich genutzten Flächen glyphosathaltige Pflanzenvernichtungsmittel nicht mehr zu verwenden. Pächter werden dazu aufgefordert die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenvernichtungsmitteln zu unterlassen. Bei Neuverpachtungen kommunaler Flächen wird der Verzicht auf glyphosathaltige Pflanzenvernichtungsmittel zur Bedingung gemacht.

3. Der Magistrat
...nimmt Kontakt zu den regionalen Landwirten*innen auf, mit dem Ziel, diese zu einer glyphosatfreien Landwirtschaft zu bewegen.
...setzt sich dafür ein und wirkt darauf hin, dass in allen Kleingärtenanlagen sowie in privaten Gärten auf glyphosathaltige Mittel verzichtet wird. Dazu wird ein Informationsschreiben an alle Haushalte versendet.
...bekräftigt den Erlass des Hessischen Umweltministeriums von 2015, auf allen öffentlichen Flächen (Plätzen, Sportlätze, Wegraine, Friedhöfe etc.) auf den Einsatz glyphosathaltiger Mittel zu verzichten.
...setzt sich für ein vollständiges Verbot von glyphosathaltige Pflanzenvernichtungsmittel ein.

Begründung
Glyphosathaltige Pflanzenvernichtungsmittel zerstören unserer Artenvielfalt, erzeugen mit ihrer antibiotischen Wirkung resistente Bakterien im Boden und beeinträchtigen die Bodenfruchtbarkeit. Die Auswirkungen von Glyphosat auf die gesamte Tier- und Pflanzenwelt sind unkalkulierbar. Das alleine rechtfertigt ein Verbot der Anwendung dieser Substanz im Freiland.
Glyphosat und sein Hauptabbauprodukt AMPA (Aminomethyl-Phosphonsäure) gelangen in Organismen - auch in die des Menschen - und stehen im Verdacht Krebs auslösen zu können. Darüber hinaus erhöht Glyphosat das Risiko an neurodegenerativen Erkrankungen, wie Alzheimer, Parkinson oder Autismus zu erkranken. Deshalb muss der weiter Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln sowie der Import von mit Glyphosat belasteten Nahrungs- und Futtermitteln verboten werden.

Spekulation am Taunusbrunnen

Wenn es ums Bauen geht, sucht die Stadt Karben immer einen privaten Investor. So auch für das Taunusbrunnen-Areal.

Das wurde an die Karbener Kling-Gruppe verkauft. Doch die dachte nicht daran, selbst zu bauen. Kürzlich verkauften sie an eine Bad Homburger Investorengruppe weiter. Selbstverständlich mit sattem Gewinn. 

Die Folge wird sein, dass die Preise für die neu entstehenden Wohnungen ansteigen.

Man fragt sich: Hatte die Stadt keine Sperrklausel gege Spekulation und Weiterverkauf im Vertrag vereinbart? Hat die Stadt das Gelände zu einem Preis verkauft, der unter dem realen Wert liegt?
Beides wäre sträflich!

Baugebiet Taunusbrunnen: Exklusiver Wohnraum für Banker?

Und was ist mit bezahlbarem Wohnraum? Das interessiert die Karbener CDU und ihren Bürgermeister wenig. Im Gegenteil. Die Stadt hat Spekulation ermöglicht.

Mittlerweile wird klar: im Baugebiet Taunusbrunnen werden vor allem Edelappartements entstehen. Wieder wird kein bezahlbarer Wohnraum geschaffen. Dem Investor wurde noch nicht einmal eine Midenstquote für bezahlbaren Wohnraum abverlangt!

Bisher sind im Stadtparlament alle Vorschläge abgelehnt worden, die eine andere Wohnungspolitik einforderten. Offensichtlich ist Bürgermeister Rahn und der Karbener CDU Investorenbeglückung wichtiger als die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit bezahlbarem Wohnraum.

Haushalt 2018: Alle Mittel in den sozialen Wohnungsbau!

Demnächst wird der haushalt 2018 der Stadt karben beraten. DIE LINKE. wird den Antrag stellen, dass der komplette Erlös aus dem Taunusbrunnengeschäft in den sozialen Wohnungsbau gesteckt wird. Und dass die Karbener WoBau selbst investiert.

Man kann gespannt sein, wie sich die Karbener CDU und Guido Rahn dazu verhalten werden.

Keine Wohnungen innerhalb der Mietobergrenzen in Karben. Ein nicht zu akzeptierender Zustand!

Anfrage zur nächsten Stadtverordnetenversammlung von Uwe Maag für DIE LINKE Karben

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

ich bitte um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen zur nächsten Stadtverordnetenversammlung:

Vorbemerkung des Antragsstellers:

Bei der Beantwortung meiner letzten Anfrage zur Wohnraumpolitik wurde angedeutet, dass es in Karben keine Wohnungen gibt, die sich preislich innerhalb der Mietobergrenzen bewegen. Dies bedeutet, dass Personen und Familien die Hartz IV beziehen, RentnerInnen und abhängig Beschäftigte die Aufstocken müssen, sich das Leben in Karben nicht leisten können. Ein nicht zu akzeptierender Zustand.

Deswegen stelle ich für DIE LINKE Karben folgende Fragen. Ich bitte diesmal um eine sachliche Beantwortung:

Weiterlesen: Keine Wohnungen innerhalb der Mietobergrenzen in Karben. Ein nicht zu akzeptierender Zustand!

Stadtverordneter Uwe Maag: Haushaltsrede

Sehr geehrte Stadtverordnetenvorsteherin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste,

ich bin jetzt seit etwas mehr als einem halben Jahr Stadtverordneter der Stadt Karben und komme auf Grund meiner bisherigen Erfahrungen zu dem Schluss, dass die Karbener Stadtregierung und damit die CDU, eine Politik für Unternehmen, Investoren und Wohlhabende macht - aber nicht für die einfachen Bügerinnen und Bürger.

Weiterlesen: Stadtverordneter Uwe Maag: Haushaltsrede 

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