Karben

Keine Versiegelung von Grünflächen mehr für Luxuswohnungen die Karben nicht braucht

Antrag zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben
am 24. 10. 2019, Antragsteller: Uwe Maag (DIE LINKE)

Keine Versiegelung von Grünflächen mehr für Luxuswohnungen die Karben nicht braucht

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt keinen Bebauungsplänen von Mehrfamilienhäusern mehr zu, bei denen nicht vertraglich zugesichert ist, dass sie eine Durchschnittsmiete von 9 Euro pro Quadratmeter nicht überschreiten.

Der Ausschuss Stadtplanung und Infrastruktur berät bei seiner nächsten Sitzung darüber, welchen Höchstkaufpreis für Wohnungen wir bei einem Neubauprojekt von Mehrfamilienhäuser noch zulassen wollen.

 

Begründung:

Die Petition „Schluss mit der Bebauung in Karben“ hat in diesem Punkt Recht: „Wir brauchen keine Betonklötzer mit Luxuswohnungen, die sich kein normaler Mensch mehr leisten kann.“

Zum Beispiel am Taunusbrunnen und am früheren Sportplatz in Groß-Karben werden/wurden Flächen für Luxuswohnungen versiegelt, die dem dringendem Bedarf nach bezahlbaren Wohnraum in keinster Weise nützen und nur dem Profitinteresse von Investoren dienen. Damit muss Schluss sein.

Dortelweiler Straße wieder zur Fahrradstraße umwidmen

Antrag zur Stadtverordnetenversammlung Der Stadt Karben
am 24. 10. 2019 Antragsteller: Uwe Maag (DIE LINKE.)

Dortelweiler Straße wieder zur Fahrradstraße umwidmen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben möge beschließen:
Die Dortelweiler Straße wird umgehend wieder zur Fahrradstraße umgewidmet.


Begründung:
Die Dortelweiler Straße wurde für den Pkw-Verkehr geöffnet um für Entlastung im Rahmen der Umfahrung der gesperrten Rendeler Straße zu Sorgen. Dies ist nicht mehr nötig.

Gebührenbefreiung im Kindergarten bedarfsgerecht gestalten

Antrag zur Stadtverordnetenversammlung Der Stadt Karben
am 22. 8. 2019 Antragsteller: Uwe Maag (DIE LINKE.)

Gebührenbefreiung im Kindergarten bedarfsgerecht gestalten

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben möge beschließen:
Der bisherige § 7 der Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten
„Kostenbefreiung im Kindergarten Aufgrund der Neuregelung im §32c HKJGB zum 01.08.2018 werden für Kindergartenkinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt die nach §§ 4 und 5 festgelegten Betreuungsgebühren für das Basismodul von 06:45 -12:45 Uhr nicht erhoben. Die Kinder des Waldkindergartens sind von 8:00 bis 14:00 Uhr freigestellt.“
wird wie folgt geändert:

„Kostenbefreiung im Kindergarten Aufgrund der Neuregelung im §32c HKJGB zum 01.08.2018 werden für Kindergartenkinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt die nach §§ 4 und 5 festgelegten Betreuungsgebühren für 6 Stunden innerhalb der Öffnungszeiten der Kindergärten nicht erhoben.“


Begründung:
Nimmt man das politische Ziel der Gebührenbefreiung im Kindergarten ernst, so wird diese schon durch die Landespolitik unzureichend ausgestaltet, da sie sich nur auf 6 Stunden täglich und auf die Altersklasse ab 3 Jahren beschränkt. Die Stadt Karben verschlechtert derzeit die Situation der Eltern noch zusätzlich, indem sie die sechs Stunden noch auf konkrete Uhrzeiten beschränkt. Dies hat mit bedarfsgerechter Gestaltung der Gebührenbefreiung nichts mehr zu tun und muss überwunden werden.

Verbesserung der Sauberkeit der Karbener Kinderspielplätze

Antrag zur Stadtverordnetenversammlung Der Stadt Karben
am 22. 8. 2019 Antragsteller: Uwe Maag (DIE LINKE.)

Verbesserung der Sauberkeit der Karbener Kinderspielplätze

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben möge beschließen:
Die Reinigung der Spielplätze nach den Wochenenden wird eine höhere Priorität eingeräumt. Der Magistrat wird beauftragt sicherzustellen, dass die Karbener Spielplätze frühzeitiger und gründlicher gesäubert werden.

Begründung:
Immer wieder ist der Zustand verschiedener Kinderspielplätze in Karben nach den Wochenenden unzumutbar. Zigarettenstummel, Flaschen, gebrochenes Glas und anderer Unrat verunreinigen die Sandkästen und Flächen um die die Bänke der Spielplätze und gefährden die Gesundheit der dort spielenden Kinder. Die städtische Reinigung findet oft zu spät und zu wenig gründlich statt. So ist es oft an den Eltern noch dienstags Glasscherben, Zigarettenstummel und angegammelte Essensreste wegzuräumen. Die Stadt muss deswegen der Sauberkeit der Karbener Kinderspielplätze eine höhere Priorität einräumen.

Grill- und Chillwiese für Karben

Antrag zur Stadtverordnetenversammlung Der Stadt Karben
am 7. 6. 2019 Antragsteller: Uwe Maag (DIE LINKE.)

Grill- und Chillwiese für Karben

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben möge beschließen:

Die Stadt Karben setzt sich zum Ziel, eine großzügig bemessene öffentliche Grünfläche zur Verfügung zu stellen, auf der die Bürgerinnen und Bürger grillen, sonnenbaden, picknicken und diversen Freizeitaktivitäten nachgehen können, ohne dass das an irgendein Geschäft gebunden ist. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Grundstücke hierfür in Frage kämen und stellt seine Ergebnisse den Abgeordneten in geeigneter Form zur weiteren Beschlussfassung vor.

Begründung:
Der Stadt Karben fehlt ein solcher Ort, an dem die Bürgerinnen und Bürger gemeinschaftlich das Leben genießen können. Gerade jungen Menschen fehlt in Karben ein solcher Ort. Er würde Karben erheblich lebenswerter machen.

Anfrage: Kita-Öffnungszeiten und Gebühren

Karben, 28. April 2019

Anfrage zu unregelmäßigen Öffnungszeiten in den Kitas und der Nichtberücksichtigung bei den Gebühren der betroffenen Eltern.

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

eine Bürgerin sprach mich vor Kurzem an, dass es bei den Karbener Kitas eine Ungerechtigkeit gäbe. Und zwar müssten, wenn Kitas die Betreuungszeit an einzelnen Tagen verkürzten, die betroffenen Eltern trotzdem die gebuchten Stunden bezahlen. Obwohl in der Zeit keine Betreuung stattgefunden hat.

Hierzu habe ich folgende Fragen:

1. Stimmt es, dass in solchen Fällen, die betroffenen Eltern keine entsprechende Ermäßigung bekommen?

1.1. Falls ja, wie viele Betreuungsstunden wurden den betroffenen Eltern 2018 berechnet, obwohl keine Betreuung stattfand.

1.2. Wie viel Euro Gebühren wurden 2018 für Betreuungsstunden berechnet, die nicht stattgefunden haben?

2. An wie vielen Betreuungstagen hatten die Karbener Kitas 2018 entgegen des regulären Angebots verkürzte Betreuungszeiten?

3. Welche Gründe gab es hierfür?

 

Datenerhebung zum Karbener Wohnungsmarkt als Basis für eine bedarfsorientierte Wohnpolitik

Antrag zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben
am 15.02.2019 Antragsteller: Uwe Maag (DIE LINKE.)


Datenerhebung vom Karbener Wohnungsmarkt als Basis für eine bedarfsorientierte Wohnpolitik

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, über die gängigen Wohnungsanzeigeportale
(Immobilienscout 24, ebay-Kleinanzeigen, etc.) kontinuierlich Daten zu erheben, welche Wohnungen (Größe, Zimmeranzahl), in welchen Stadtteilen, zu welchen Preisen (Warm- und Kaltmiete) angeboten werden. Eine Übersicht mit Auswertung wird den Stadtverordneten halbjährlich zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Die Schaffung von bedarfsgerechtem bezahlbarem Wohnraum ist die derzeit größte Herausforderung, die die Stadt Karben zu bewältigen hat. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, braucht es belastbare Zahlen. Denn nur auf deren Grundlage kann sachgerechte Politik gestaltet werden. Es wird Zeit, diese Zahlen zu erheben.

Anfrage zu den Teilzeitstellen und geringfügigen Beschäftigungen bei der Stadt Karben

Anfrage zum Verhältnis Vollzeitstellen zu Teilzeitstellen und Stellen für geringfügig Beschäftigte bei der Stadt Karben

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

durch eine Anfrage der FWG kam heraus, dass es beim Wertstoffhof übermäßig viele Teilzeit und geringfügige Beschäftigte gibt. Staatliche und damit auch kommunale Arbeitgeber sollten bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen jedoch Vorbilder gegenüber der Privatwirtschaft sein und einerseits möglichst Vollzeitstellen schaffen, andererseits auf beispielsweise familiäre Bedürfnissen der Angestellten Rücksicht nehmen. Zumindest beim Wertstoffhof scheint mir diesbezüglich eine Schieflage zu geben. Deswegen bitte ich um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen zur nächsten Stadtverordnetenversammlung:

1. Welche Beschäftigungspolitik verfolgt Magistrat bei der Frage Schaffung von Vollzeit- und Teilzeitstellen, bzw. von Stellen für geringfügig Beschäftigte?

2. Wie viele Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte im Verhältnis zu Vollzeitbeschäftigte sind bei der Stadt beschäftigt?

3. Wie ist das Verhältnis innerhalb der einzelnen Fachbereiche?

4. Wie viele volle Stellen könnten theoretisch durch Zusammenführung der Gesamtstundenzahl der Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten mit ähnlichen Aufgaben geschaffen werden?

5. Wird vor der Schaffung von neuen Stellen geschaut, ob gegebenenfalls Teilzeitstellen in Vollzeitstellen umgewandelt werden können? Wie sieht dies in der Praxis aus?

Ich danke den zuständigen Stellen im voraus für die Beantwortung der Fragen.

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