
Wo erhalten Sie Rat und Hilfe, wenn es Probleme mit dem Jobcenter oder bei der Sozialhilfe gibt? Wer hilft beim Ausfüllen von Formularen? Wer hört sich auch mal Sorgen oder Schwierigkeiten an und begleitet Sie zu Behördenterminen?
Die „Linke Hartz4-Hilfe Wetterau“ wurde von Menschen gegründet, die Erfahrung mit Hartz4 gemacht haben.
(v.l.n.r.) Peter Eickmann (Kasse), Anja ElFechtali (Vorsitzende), Karlheinz Hofmann (stellvertretender Vorsitzender)
Der Verein bietet:
Aktuell:
"Die Pressemeldungen in den letzten Tagen verwundern mich", sagt Werner Schulz, der Landratskandidat der Linken. "Es war DIE LINKE, die im Kreistag einen Antrag stellte, daß die Kürzungen bei den Noteltern zurückgenommen werden sollen", so der Landratskandidat der Linken Wetterau. Das ganze Wahlkampfgeplänkel ist doch nach der Wahl nichts mehr wert, das sieht man gerade in Berlin und Hessen: dank SPD und Grünen. Daß der Wetteraukreis angeblich ca. 100 000 Euro ausgab für ein Wirtschaftunternehmen das dem Kreis zeigte, wo er einsparen kann, zeigt die Qualität von diesem Landratsamt. Für mich ist es ungehörig, bei sozial schwachen Menschen zu sparen, so wie es der Kreis macht. Für mich sind private Dienstleister immer eine Verschlechterung -so wie es nun bei den Noteltern der Fall ist. Daß eine Weihnachtsbeihilfe im Kreistag abgelehnt wurde zeigt, dass Kinder von Hartz4 Familien für diese Amtsträger unwichtig sind. Ich hoffe, dass ein neuer Landrat auch gleich den Sozialdezernenten auswechselt, damit wichtige soziale Belange nicht noch mehr an Dienstleister gehen und es eine gerechte Politik für alle Menschen im Wetteraukreis gibt."
Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung vom Jobcenter nach SGB II oder vom Wetteraukreis nach SGB XII? Sie wollen umziehen und wollen wissen, ob die Miete angemessen ist? Sie müssen umziehen, denn Ihre Wohnung ist zu teuer?
Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Wenn die Miete für Ihre Wohnung einen angemessenen Betrag nicht übersteigt, können die tatsächlichen Kosten sowie die tatsächlich anfallende Nebenkosten übernommen werden. Heizkosten werden nur anerkannt, wenn sie angemessen sind.
Wann ist Ihre Miete angemessen?
Grundlage dafür sind die durch den Wetteraukreis ermittelten Mietdurchschnittspreise je Haushaltsgröße der jeweiligen Städte und Gemeinden. (Kaltmiete ohne Neben- und Heizkosten / Stand 1.1.2014)
Was passiert, wenn die Miete nicht angemessen ist?
Wenn Sie in einer zu teuren Wohnung leben, können zunächst die tatsächlichen Kosten übernommen werden. Sie sind dann aber gleichzeitig verpflichtet, Ihre Kosten auf den angemessenen Mietpreis, zum Beispiel durch Wohnungswechsel, zu senken. Bei der Suche nach einer neuen Wohnung orientieren Sie sich bitte an der nachstehenden Tabelle. Die angegebenen Miethöhen sind als oberste Grenze anzusehen, eine Überschreitung dieser Mietwerte ist nicht möglich. Das ist die Praxis des Wetterauer Sozialmats und Jobcenters.
Berechnung Vergleichsraum I - Bad Nauheim, Friedberg, Bad Vilbel, Karben, Rosbach, Ober Mörlen, Wöllstadt, Niddatal
Haushaltgröße angemessene Miete
eine Person 320 €
zwei Personen 370 €
drei Personen 450 €
vier Personen 505 €
fünf Personen 570 €
jede weitere Person im Haushalt 80 €
Berechnung Vergleichsraum II - Butzbach, Münzenberg, Rockenberg, Wölfersheim, Echzell, Reichelsheim, Florstadt, Altenstadt
Haushaltsgröße angemessene Miete
eine Person 285 €
zwei Personen 340 €
drei Personen 375 €
vier Personen 445 €
fünf Personen 480 €
jede weitere Person im Haushalt 65 €
Berechnung Vergleichsraum III - Nidda, Ranstadt, Ortenberg, Büdingen, Limeshain, Glauburg
Haushaltsgröße angemessene Miete
eine Person 280 €
zwei Personen 310 €
drei Personen 355 €
vier Personen 415 €
fünf Personen 450 €
jede weitere Person im Haushalt 65 €
Berechnung Vergleichsraum IV - Gedern, Hirzenhain, Kefenrod
Haushaltsgröße angemessene Miete
eine Person 260 €
zwei Personen 310 €
drei Personen 360 €
vier Personen 345 €
fünf Personen 365 €
jede weitere Person im Haushalt 55 €
Stand 1.1.2014
Von Carolin Butterwegge
In Wissenschaft und Politik, in der sozialen Arbeit und den sozialen Bewegungen wird kontrovers über den »sozialen Arbeitsmarkt« diskutiert.
Was genau steckt dahinter? Worin unterscheidet sich ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor (ÖBS) von diesem sozialen Arbeitsmarkt? Und was hat DIE LINKE dazu zu sagen?