
Wo erhalten Sie Rat und Hilfe, wenn es Probleme mit dem Jobcenter oder bei der Sozialhilfe gibt? Wer hilft beim Ausfüllen von Formularen? Wer hört sich auch mal Sorgen oder Schwierigkeiten an und begleitet Sie zu Behördenterminen?
Die „Linke Hartz4-Hilfe Wetterau“ wurde von Menschen gegründet, die Erfahrung mit Hartz4 gemacht haben.
(v.l.n.r.) Peter Eickmann (Kasse), Anja ElFechtali (Vorsitzende), Karlheinz Hofmann (stellvertretender Vorsitzender)
Der Verein bietet:
Aktuell:
Zum 1. Mai 2008 verkaufte die Friedberger Wohnungsbaugesellschaft ein Drittell ihrer Wohnungen an die Farmakis & Anastassiou GbR. Diese erhöhte nun zum 1.7.2014 ihren Mietern wiederholt die Mieten. Dann liegen die Mietpreise über den Mietobergrenzen des Wetteraukreises.
Einige Mieter haben nun Probleme. Sie sind Leistungsberechtigte bei Hartz4 oder Sozialhilfe. Der Kreis übernimmt die Mietsteigerungen nicht, wenn sie über der Mietobergrenze liegen. Wir hoffen, dass sich der Sozialdezernent um das Problem kümmert. Einige Mieter mussten schon ausziehen.
Da es für diese Mietobergrenzen kaum oder gar keine Wohnungen in Friedberg gibt, empfehlen wir den Mietern, deren Kosten vom Jobcenter oder Sozialamt nicht voll übernommen werden, dass sie Widerspruch einlegen. Bei Ablehnung eines Widerspruches kann ein Beratungshilfeschein vom Amtsgericht beantragt werden. Mit diesem kann man sich einen Anwalt seines Vertrauens suchen.
DIE LINKE. vergleicht die Mietobergrenzen von 2005 und 2014
Der Pressedienst des Wetteraukreises verbreitete letzte Woche die Meldung, das Landessozialgericht habe das „Schlüssige Konzept der Mietobergrenzen“ bestätigt. Die Beschwerde einer Frau wurde abgewiesen und in diesem Zusammenhang wurde auch das Wetterauer Konzept „nach einer summarischen Prüfung“ für schlüssig erachtet.
Gabi Faulhaber, Kreistagsabgeordnete der Linken, hat sich den Fall angesehen. Sie sagt dazu: „Das Gericht hat die handwerkliche Erstellung des Konzepts als schlüssig angesehen. Eine inhaltliche Überprüfung hat aber nicht stattgefunden.“ Faulhaber bezweifelt nicht, dass das Konzept nach den Vorgaben erstellt worden ist, die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nötig sind.
„Der Aufbau des Konzepts ist in Ordnung,“ sagt Faulhaber, „doch mit den ausgerechneten Mietobergrenzen finden die Menschen kaum eine Wohnung.“
DIE LINKE. hat die Mietobergrenzen von 2005 und 2014 verglichen. Dabei wurde deutlich: die Obergrenzen haben sich in einigen Fällen nicht nach oben verändert, obwohl die Mieten deutlich gestiegen sind. In Altenstadt, Nidda, Ranstadt, Ortenberg, Büdingen, Limeshain, Glauburg, Gedern, Hirzenhain und Kefenrod sind sie für Mehrpersonenhaushalte sogar abgesenkt worden!
Zum Beispiel in Altenstadt: Nur bei alleinstehenden Mietern stieg die Mietobergrenze seit 2005 um 20 Euro. Für zwei Personen blieb sie mit 340 Euro gleich. 2005 lag die Obergrenze für einen 3-Personen-Haushalt in Altenstadt bei 395 Euro. Heute liegt sie 20 Euro darunter bei 375 Euro. Bei vier Personen lag sie 2005 bei 450 Euro und heute bei 445 Euro. 2005 konnten fünf Personen 505 Euro für Miete ausgeben, 2014 nur noch 480 Euro.
„Was ist daran schlüssig?“, fragt Faulhaber. „Die Menschen werden mit solchen Mietobergrenzen unter Druck gesetzt. Jobcenter und Sozialamt fordern schon bei geringen Überschreitungen der Mietobergrenze zu einem Umzug auf. Doch wohin? Es fehlen preiswerte Wohnungen im Wetteraukreis. Besonders für Familien mit Kindern wirkt sich das neue Konzept des Wetteraukreises nachteilig aus.“
Mietobergrenzen Vergleich von 2005 und 2014:
Die Linke Hartz4-Hilfe Wetterau war am Mittwoch vor dem Jobcenter. Der Grund war eine Personaldienstleistungsmesse, bei der sich Arbeitssuchende melden mussten.
In unseren Flyer prangerten wir diese Messe an. Das sind die Gründe:
Personaldienstleister sind Privatfirmen, die Arbeitskräfte an andere Unternehmen verleihen. Meistens sind die Anstellungen zeitlich befristet und die Unternehmen müssen keinen festen Arbeitsvertrag abschließen.Die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst die Vermittlungstätigkeit der Personaldienstleister pauschal pro Fall und zahlt auch noch eine Vermittlungsprämie, wenn der Job mindestens drei Monate dauert. Nach sechs Monaten bekommt der Dienstleister eine Nachhaltigkeitsprämie.
Im Klartext: Privatfirmen wird Geld bezahlt, damit sie die Aufgaben des Arbeitsamts/Jobcenters erledigen.
Sie bekommen Geld damit sie für prekäre Beschäftigungsverhältnisse sorgen: Zeitarbeit, Leiharbeit und ungesicherte Arbeitsverältnisse.
Einige Erwerbslose wurden mit Sanktionsandrohungen zur Messe gezwungen.
Diese Personaldienstleister bieten keine Arbeitsplätze an mit Löhnen, von denen man leben kann. Die verbessern die Lage der Erwerbslosen nicht wirklich. Mit den Niedriglöhnen können keine ausreichenden Rentenbeiträge gezahlt werden und damit ist Altersarmut vorprogrammiert.
Verärgert zeigt sich die Linke Hartz4-Hilfe Wetterau über die geplante Personaldienstleistungsmesse beim Jobcenter Wetterau am 26. März in Friedberg.
Hier werden Arbeitssuchende in prekäre Arbeitsverhältnisse vermittelt und mit den Niedriglöhnen wird langfristig deren Atersarmut gefördert.
Diese "Vermittlungen" dienen nur der Statistik. Selbst die Arbeitsagentur gibt zu, dass die meisten dieser Beschäftigungen nicht länger als sechs Monate dauern. Das Motto ist: bloß raus aus Hartz-IV mit dem Leistungsbezieher.
"Wenn Hartz IV Betroffenen Tätigkeiten unter Sanktionsdrohung „angeboten“ werden, so sind es entweder sogenannte Ein-Euro-Jobs oder prekäre Billiglohnstellen bei einer Zeitarbeitsfirma. Normale und gerecht entlohnte Stellen sind bei den Arbeitsangeboten sind eher nicht zu finden", sagt Werner Schulz von der Linken Hartz 4-Hilfe Wetterau.
Diese Woche begleitete ein Mitglied der Hartz4-Hilfe eine Frau zum Jobcenter Wetterau. Die Frau hat eine befristete Erwerbsunfähigkeitsrente bis 2016 (Arbeitsmarktrente genannt). Der Frau ist wegen einer Schwerbehinderung der Arbeitsmarkt verschlossen, wie die Rentenversicherung im Januar 2014 festgestellt hatte.
Da die Frau noch einen kleinen Beitrag vom Jobcenter bekommt um ihre Rente aufzustocken, hatte sie einen Termin bei einer Sachbearbeiterin erhalten, um über ihre berufliche Situation zu sprechen. Da wurde der Frau eine Maßnahme vorgelegt: sie sollte für 5 Tage bei einem privaten Maßnahmenträger ein Gesundheits-Profiling machen. Hier wird von einer Betriebsärztin geprüft, ob man nicht doch noch arbeiten kann und welche Tätigkeiten man noch machen kann. Auch lag eine Eingliederungsvereinbarung auf dem Tisch zum unterzeichnen. Die Sachbearbeiterin wollte auch von der Frau sogar das Gutachten der Rentenversicherung haben.
Die Betroffene sagte, dass sie diese Maßnahme nicht machen kann. Sie verweigerte auch, das Gutachten der Sachbearbeiterin auszuhändigen, da das nur Ärzte verlangen dürfen. Worauf die Sachbearbeiterin einen Verwaltungsakt gegen sie androhte und das Gespräch für beendet erklärte.
Die Begleitperson der Hartz4-Hilfe ging dann mit der Frau zur Teamleitung. Diese holte sich die Akte und sagte, dass die Frau diese Maßnahme nicht machen müsse. Was ja eigentlich auch klar ist, denn die Rentenversicherung hatte die Frau ja schon in der Vergangenheit untersucht.
Die Linke Hartz4-Hilfe ist entsetzt über solche Vorfälle, die immer wieder im Jobcenter passieren. Alleine schon, dass eine Sachbearbeiterin die Krankenakten verlangt, verstösst gegen das Gesetz. Nur Ärzte dürfen sowas verlangen. Die Bevormundungen im Jobcenter bekommen anscheinend eine neue Qualität. Zur Begleitperson der Hartz4-Hilfe sagte die Sachbearbeiterin noch: Sie könne ihm die Nummer vom Bundessozialministerium geben, da könnte er sich beschweren.
Werner Schulz von der Hartz4-Hilfe kommentiert: "Wir verurteilen diese Vorgehensweise und hoffen, dass dies schnellstens abgestellt wird. Es sind nicht umsonst einige Klagen beim Sozialgericht gegen dieses Jobcenter anhängig.