
Wo erhalten Sie Rat und Hilfe, wenn es Probleme mit dem Jobcenter oder bei der Sozialhilfe gibt? Wer hilft beim Ausfüllen von Formularen? Wer hört sich auch mal Sorgen oder Schwierigkeiten an und begleitet Sie zu Behördenterminen?
Die „Linke Hartz4-Hilfe Wetterau“ wurde von Menschen gegründet, die Erfahrung mit Hartz4 gemacht haben.
(v.l.n.r.) Peter Eickmann (Kasse), Anja ElFechtali (Vorsitzende), Karlheinz Hofmann (stellvertretender Vorsitzender)
Der Verein bietet:
Aktuell:
Daniel Kaufmann, der Vorsitzende der Linken Hartz4-Hilfe Wetterau, fordert das Jobcenter Wetterau auf, sofort alle Sanktionen gegen Hartz4-Leistungsberechtigte einzustellen. „Es ist ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, das klären soll, ob Sanktionen überhaupt dem Grundgesetz entsprechen“, sagt Kaufmann. „Bis dies entschieden ist, müssen alle Kürzungen der Grundsicherung ausgesetzt werden.“
Am 26. Mai 2015 kam die 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha zu der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen. Die Gothaer Sozialrichter sehen die Menschenwürde verletzt, wenn Hilfebedürftigen die Hartz IV-Leistungen aufgrund von Terminversäumnissen oder Ablehnung von Jobangeboten gekürzt werden.
So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei. Leistungen nach SGB II gelten als Existenzminimum.
Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Zudem verstoßen Sanktionen gegen die Berufsfreiheit.
„Es wäre gut, wenn das Bundesverfassungsgericht für die Arbeitslosen entscheidet“, hofft Kaufmann. Er verweist darauf, dass 2014 in Hessen mehr als 52 000 Sanktionen ausgesprochen wurden. Sie führten dazu, dass Menschen monatelang weit unter dem Existenzminimum leben oder sich verschulden mussten.
„ In unsere Sozialsprechstunde kommen Leute, denen Strom, Wasser und Heizung abgestellt wurden. Auch der Verlust der eigenen Wohnung zählt zu den Folgen der Sanktionen. Gleichzeitig sind 2013 bundesweit weit mehr als ein Drittel der Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen zugunsten der Betroffenen entschieden worden. Dabei widerspricht bzw. klagt nur eine Minderheit der Betroffenen.“
Pressemitteilung vom 27. Juni 2015:
Daniel Kaufmann, der Vorsitzende der Linken Hartz4-Hilfe Wetterau, fordert das Jobcenter Wetterau auf, sofort alle Sanktionen gegen Hartz4-Leistungsberechtigte einzustellen. „Es ist ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, das klären soll, ob Sanktionen überhaupt dem Grundgesetz entsprechen“, sagt Kaufmann. „Bis dies entschieden ist, müssen alle Kürzungen der Grundsicherung ausgesetzt werden.“
Am 26. Mai 2015 kam die 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha zu der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen. Die Gothaer Sozialrichter sehen die Menschenwürde verletzt, wenn Hilfebedürftigen die Hartz IV-Leistungen aufgrund von Terminversäumnissen oder Ablehnung von Jobangeboten gekürzt werden.
So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei. Leistungen nach SGB II gelten als Existenzminimum.
Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.Zudem verstoßen Sanktionen gegen die Berufsfreiheit.
„Es wäre gut, wenn das Bundesverfassungsgericht für die Arbeitslosen entscheidet“, hofft Kaufmann. Er verweist darauf, dass 2014 in Hessen mehr als 52 000 Sanktionen ausgesprochen wurden. Sie führten dazu, dass Menschen monatelang weit unter dem Existenzminimum leben oder sich verschulden mussten.
„ In unsere Sozialsprechstunde kommen Leute, denen Strom, Wasser und Heizung abgestellt wurden. Auch der Verlust der eigenen Wohnung zählt zu den Folgen der Sanktionen. Gleichzeitig sind 2013 bundesweit weit mehr als ein Drittel der Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen zugunsten der Betroffenen entschieden worden. Dabei widerspricht bzw. klagt nur eine Minderheit der Betroffenen.“
Liebe Leserinnen und Leser dieser Seite!
Es gibt erhebliche Zweifel, dass das "Schlüssige Konzept der Mietobergrenzen" des Wetteraukreises auch eine schlüssige Datengrundlage hat.
Die Fraktion DIE LINKE. im Kreistag hat diese Datenbasis angefordert und nicht erhalten. Auch eine Einsicht der Datenbasis konnte nicht erfolgen, da der Wetteraukreis sagt, der Mitarbeiter sei länger krank.
Das vorhergehende "Schlüssige Konzept" wurde uns vollständig mit Datenbasis von einem Mitbürger gegeben, der eine Klage gegen das Jobcenter in Mietangelegenheiten führte.
Es würde uns sehr freuen, wenn uns auch dieses Mal jemand die Datenbasis zur Verfügung stellen könnte.
Es hilft auch anderen Menschen, sich gegen zu niedrige Mietobergrenzen zur Wehr zu setzen und wir könnten politisch besser dagegen argumentieren. (Adresse unten, am Seitenende)
Zahlreiche Besucher diskutierten auf dem Forum zur Armutswirtschaft der linken Hartz4-Hilfe Wetterau. "Mildtätigkeit - Armutszeugnis für ein reiches Land" hatte unser Verein seine Veranstaltung überschrieben.
Der Gastredner Professor Dr. Stefan Selke zeigte auf, dass mildtätige Gaben kein Ersatz für Sozialleistungen sein können. Er kritisierte den Ausstieg des Staates aus seiner sozialen Verantwortung als Rückfall in die Vormoderne des 16. Jahrhunderts.
Langfristige Aufgaben können nicht ehrenamtlich erbracht werden. Zumal die ehrenamtlich betriebenen Einrichtungen oft ökonomisch straff organisiert sind und wie Betriebe und einer Wachstumslogik folgen. Das beseitigt die Armut nicht.
Bereits in der Einleitung wies Anja ElFechtali von der linken Hartz4-Hilfe darauf hin, dass sich Betriebe mit mildtätigen Spenden das Image aufbessern, Werbung mit ihrer Mildtätigkeit treiben und nicht zuletzt damit auch Steuern sparen. Dies bestätigte Selke. Er zeigte auf, dass Unternehmen auf der einen Seite spenden und auf der anderen Seite durch Niedriglöhne und eine aggressive Firmenpolitik die soziale Not erst erzeugen.
In der Debatte kamen viele Aspekte des Themas zur Sprache, die wir hier nicht alle ausführen können. Doch im Folgenden einige Gedanken:
Die Agenda 2010 und Hartz IV haben in Deutschland einen Niedriglohnsektor geschaffen. Hartz IV hat die Aufgabe der Abschreckung: die Beschäftigten sollen Angst haben vor Arbeitslosigkeit und keine "überhöhten" Lohnforderungen stellen. Hartz IV wirkt als Lohndrücker und dient der Disziplinierung. Entgegen damaliger Verlautbarungen aus der Politik, stieg mit Hartz IV die Armut immer weiter an und liegt heute zwischen 20 und 25 Prozent der Bevölkerung.
Armut ist gewollt. Und wer von Armut redet, muss auch von Reichtum sprechen. Der letzte Armuts- und Reichtumsbericht dokumentiert, dass derzeit in Deutschland 7,4 Billionen Euro Privatvermögen existieren, während die Armut wächst. Eine Umverteilung des Reichtums darf nicht weiter als Tabu gelten.
Anja ElFechtali begrüßt die Gäste und stellt die "Linke Hartz4-Hilfe Wetterau" vor.
Professor Dr. Selke bei seinem Vortrag
Was ist eine Tafel?
Wir wollen darauf aufmerksam machen, dass eine Tafel etwas anderes ist als die Armenspeisung der "Tafel".
Würde es "Armenspeisung" heißen, wäre schnell klar, dass es in Deutschland ein Problem gibt: immer mehr Menschen sind arm.
Weil sich der Staat aus der sozialen Verpflichtung herauszieht, sind die betroffenen Menschen auf Hilfen angewiesen. Tafeln, Kleiderkammern, Suppenküchen, Umsonst-Kaufhäuser usw. sorgen mit ehrenamtlicher Arbeit dafür, dass die Not gemildert wird. Soziale Rechte werden durch Almosen ersetzt.
Wir möchten dem Abbau sozialer Rechte nicht einfach weiter zusehen. Deutschland ist ein reiches Land. Die Vermögen der Reichen sind enorm gewachsen. Doch ein Fünftel der Bevölkerung ist arm, weil diese Reichen immer weniger Steuern zahlen.
Wir laden Sie ein zu einem Diskussionsforum zur Armutswirtschaft. Einleitend spricht Professor Dr. Stefan Selke zu seinem Buch "Schamland", das sich mit der Situation armer Menschen in Deutschland beschäftigt. Es nehmen sozial engagierte Menschen aus der Wetterau an der Diskussion teil. Auch Sie können sich informieren und mit diskutieren!
Armut kann jeden treffen!