Der Wetteraukreis kann sich bei der Schülerbeförderung nicht aus der Verantwortung stehlen: Er muss die Kriterien für einen sicheren Schulweg erarbeiten

Die Einschätzung der Gefährdung von Schulwegen liegt beim Wetteraukreis, denn er ist der Schulträger“, da ist sich der linke Kreistagsabgeordnete Rudi Kreich ganz sicher.

Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Hessischen Landtag antwortete der Kultusminister, dass der Begriff der besonderen Gefahr ein „unbestimmter Rechtsbegriff“ sei. Das besondere Gefahrenpotenzial näher zu bestimmen obliege nicht den Landesministerien, sondern den Schulträgern im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Vor Ort müssten die regionalen und lokalen Verhältnisse näher bestimmt werden. „In Anbetracht der örtlichen Besonderheiten wäre eine landesweite Regelung nicht sachgerecht und zudem nicht rechtmäßig“, schreibt das Kultusministerium.

Damit erklärt das Kultusministerium ganz eindeutig die Zuständigkeit des Wetteraukreises. Alle Bemühungen, diese Aufgabe abzuschieben, sind nur Ablenkungsmanöver von der eigenen Verantwortung“, sagt Kreich. „Jetzt müssen Schuldezernent und Kreisausschuss Kriterien für einen sicheren Schulweg erarbeiten, an denen sich auch die VGO orientieren muss.“

 

Kreich weiter: „Die Grünen forderten in der Presse, bei der Auslegung der „Besonderen Gefahr“ müsse dem Schulträger mehr Ermessensspielraum eingeräumt werden, „um besser auf die jeweilige Situation vor Ort reagieren zu können“. Sie fordern damit etwas, was sie schon längst haben. Und der grüne Schuldezernent ist für die Umsetzung zuständig.“

Inzwischen hat DIE LINKE. Fraktion im Kreistag gemeinsam mit der Linksfraktion im Landtag einen Berichtsantrag erarbeitet, der nun eingereicht wird. Damit soll vor allem geklärt werden, ob das Kultusministerium seinerseits die Fachaufsicht bei der Wetterauer Schülerbeförderung wahrgenommen hat. Und ob die Streichungen bei der Schülerbeförderung geduldet werden, um die Sparvorhaben im Rahmen des kommunalen Schutzschirms zu erreichen.

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