Strompreise sozial staffeln

„Der Strompreis kann nach Verbrauch gestaffelt werden. Das ist sozial," sagt Gabi Faulhaber, Kreistagsabgeordnete der Linken.

DIE LINKE hat zur heutigen Kreistagssitzung einen Antrag eingebracht, der eine Staffelung nach Verbrauch vorschlägt. Da der Kreistag nicht über die Strompreise entscheiden kann, fordert DIE LINKE, dass der Kreisausschuss an die OVAG herantritt und sich für soziale Strompreise stark macht.

„Die Strompreise sind bereits im Januar 2013 um 13,2 Prozent gestiegen. Jetzt werden sie zum Jahresbeginn 2014 erneut steigen. Das ist für einkommensschwache Familien eine große Belastung", argumentiert Faulhaber.Sie verweist darauf, dass arme Menschen in vielen Fällen unter Druck geraten und Probleme haben, die Stromkosten zu bezahlen.

Ein Hartz4-Empfänger erhält derzeit pro Monat 29,69 Euro für Strom. Weitere Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft (z.B. Kinder, Partner/in) erhalten weniger. Der Stromzuschuss ist 27% zu niedrig, wenn man den durchschnittlichen Verbrauch zu Grunde legt. Dazu kommt, dass sich einkommensschwache Menschen keine energiesparenden neuen Elektrogeräte leisten können.

Die hohen Strompreise betreffen aber nicht nur Empfänger/innen von Transferleistungen. 13 Prozent der Bevölkerung sind aufgrund niedriger Löhne und Renten von Armut betroffen oder bedroht. Die Armutszahlen im Wetteraukreis liegen nur knapp unter dieser Durchschnittszahl.

Jedes Jahr wird in Deutschland 800 000 Menschen der Strom abgestellt. Laut Verbraucherzentrale sind rund 15 Prozent aller deutschen Haushalte von Stromsperren betroffen.

Auf der anderen Seite werden energiefressende große Unternehmen von der Ökostromumlage befreit und erhalten reduzierte Verbrauchspreise.

Das will DIE LINKE mit einer gestaffelten und zeitbahängigen Berechnung des Strompreises ändern.

„Die OVAG – als Unternehmen im kommunalen Besitz - sollte soziale Verantwortung zeigen", findet Faulhaber.

Der Antrag der Linken beinhaltet die folgenden Punkte:

1. Stromabschaltungen bei Empfängern von Transferleistungen werden ausgesetzt.

2. Eine Staffelung des Strompreises nach sozialen Gesichtspunkten wird eingeführt:Bei Personen, die unter 500 kWh pro Jahr verbrauchen, wird nur der Energiepreis (ohne Netznutzungsgebühr, Stromsteuer, EEG und KWK-Abgabe und ohne Kommunalabgabe) berechnet.

Ab 501 bis 699 kWh sollen berechnet werden: Energiepreis + Netznutzungsgebühr.

Ab 700 bis 899 kWh: Energiepreis + Netznutzungsgebühr + Stromsteuer + Kommunalabgabe.

Ab 900 bis 1299 kWh: Energiepreis + Netznutzungsgebühr + Stromsteuer + Kommunalabgabe + 1/3 EEG-Abgabe +KWK .

Ab 1300 bis 2199 kWh: EP + NNG + SSt + KA + KWK + 2/3 der EEG-Abgabe.

Ab 2200 kW: EP + NNG + SSt + KA + KWK + EEG-Abgabe

3. Die OVAG fördert die Neuanschaffung von energiesparenden Elektrogeräten – insbesondere bei einkommensschwachen Familien.

4. Stromzähler werden sukzessive auf elektronische Stromzähler umgestellt - besonders in älteren Wohnungen.

5. Ein zeitabhängiger Stromtarif soll angeboten werden.

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