Photovoltaikanlagen: Handelt Landrat Weckler grob fahrlässig?

DIE LINKE. Kreistagsfraktion hatte kürzlich in einer ersten Pressemitteilung auf Versäumnisse bei der ordnungsgemäßen technischen Abnahme von Photovoltaikanlagen auf Dächern kreiseigener Liegenschaften hingewiesen. Anlass zu Recherchen gab ein Wasserschaden an der Geschwister-Scholl-Schule in Assenheim, der auf eine fehlerhafte Installation der PV-Anlage zurückzuführen war. Auf Anfragen der Linksfraktion hatte der Landrat abwiegelnd reagiert oder ging auf gestellte Fragen gar nicht ein.
Die Linke recherchierte nun weiter, weil Mängel bei elektrischen Anlagen, wie der PV-Technik, die Gefahr von Stromschlägen oder Bränden nach sich ziehen können.

Landrat Weckler wies zwischenzeitlich in einer Mitteilung jegliche Verantwortung von sich. Er teilte mit, dass für die Sicherheit die Betreiber der Anlagen auf den gemieteten Dächern verantwortlich seien. Für DIE LINKE. erscheint das so, als ob man einem Mieter eines Mietshauses däumchendrehend zuschaut, wenn dieser z.B. Eingriffe am Gebäude vornimmt, die andere Bewohner gefährden könnten.
Der Landrat behauptete wörtlich: „Die Auswahl der Module sowie die Abnahme und Wartung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Mieters mit dem der Wetteraukreis einen Vertrag abschließt“. Dies ist offensichtlich falsch. Die LINKE.besorgte sich die öffentlichen Ausschreibungsunterlagen des Wetteraukreises zu den PV-Anlagen. Unter anderem steht im „Bieterformular“ des Kreises sehr deutlich: „es ist ein neutraler/anerkannter PV-Gutachter zu bestellen“. Dieser „soll die einwandfreie Installation der PV-Anlage garantieren“.
Dem Kreis wurden auch nachweislich Gutachten übergeben, die eindeutige Mängel auswiesen. Doch es wurde sich nicht um eine Mängelbeseitigung gekümmert. Wenn sich der Kreis und der Landrat aus dieser Verantwortung stehlen, riskierten sie z.B. bei möglichen Elektroschäden Schäden an den Gebäuden oder gar eine Lebensgefahr für Schülerinnen und Schüler.
Gabi Faulhaber, Kreistagsabgeordnete der Linken, stellt fest: „Wenn der Landkreis über Ausschreibungen Vorgaben macht, ist er auch verpflichtet, dass die Einhaltung überprüft wird. Und wenn sich jemand über diese Vorgaben hinwegsetzt, ist es die Pflicht des Auftraggebers, auf die Einhaltung zu bestehen. Das haben Landrat und Kreisverwaltung versäumt.“
DIE LINKE. fragt sich, warum das „Klimaschutz- und Energiemanagement“ des Landkreises diese Aufgabe nicht erfüllt hat. „Man kann sich doch nicht eine tickende Zeitbombe vor die Tür stellen lassen und dann die Entschärfung verweigern, weil man sie nicht selbst hingestellt hat“, wundert sich Faulhaber.
Die Linken haben deshalb auch den Muster-Mietvertrag mit den PV-Anbietern unter die Lupe genommen. Darin steht eindeutig:
„Maßnahmen des Mieters an den bestehenden baulichen Anlagen, bei Montage technischer Anlagen einschließlich der erforderlichen Installationen sowie jede Änderung bzw. Erneuerung dieser Anlagen und des Nutzungszweckes bedürfen im Einzelfall jeweils der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters“.
Das heißt: Wenn ein Dachmieter bei dem Vermieter Wetteraukreis mittels einer Falschmontage in ein Kreisgebäude eingreift und ein Gutachter dies dem Kreis auch noch schriftlich mitteilt, muss für Abhilfe gesorgt werden. Passiert das nicht - wie geschehen - und werden somit evtl. sogar Menschen gefährdet, könnte das als grob fahrlässig eingestuft werden.
Mit seinen abwehrenden Aussagen zieht sich der Landrat aus jeder Verantwortung zurück.
DIE LINKE. will das nicht akzeptieren: „Wir erwarten eine kritische Überprüfung, warum die technischen Abnahmen und die beanstandenden Mängel bei den PV-Anlagen nicht erfolgten.“

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