
Für den Haushalt 2020 plant die Verwaltung, den Hebesatz für die Grundsteuer B von 490 auf 590 Punkte zu erhöhen. Die Linke lehnt dies ab.
Wir sind grundsätzlich für einen leistungsfähigen und ausgeglichenen Haushalt. Aber die hier vorgesehene einseitige Belastung von MieterInnen und EigentümerInnen lehnen wir ab. Hierfür gibt es vor allem zwei Gründe:
1. Unterfinanzierung wird klaglos hingenommen: Bundesweit und in Hessen steigen die kommunalen Hebesätze seit Jahren. Dies ist ein klares Zeichen dass die Städte und Gemeinden immer noch unterfinanziert sind. Manche Gemeinden versuchen dagegen etwas zu tun. Teilweise erfolgreich. So hat z.B. die Stadt Alsfeld 2013 eine Grundrechtsklage wegen Unterfinanzierung gegen das Land Hessen gewonnen. Die Stadt Niddatal überlegt, gegen das ‚Starke-Heimat-Gesetz‘ zu klagen. Nichts dergleichen passiert in Friedberg. Im Gegenteil: Ein gültiger Beschluss zum Beitritt für das Bündnis ‚Vermögenssteuer jetzt‘ wird nicht umgesetzt. Wir sagen: „Bevor die Stadt Ihre EinwohnerInnen belastet, soll sie erstmal versuchen, etwas gegen die strukturelle Unterfinanzierung der Gemeinden zu tun“.
2. Einseitige Belastung ist unfair: Ein weitaus größeres Volumen als die Grundsteuer hat die Gewerbesteuer. Wir finden es unfair, nur die MieterInnen und EigentümerInnen belasten zu wollen und die Unternehmen außen vor zu lassen. Zumal bei der Gewerbesteuer eine deutlich kleinere Erhöhung Entlastung bringen würde. Deswegen werden wir eine geringfügige Erhöhung der Gewerbesteuer beantragen und die geplante Grundsteuererhöhung ablehnen. Mit unserem Ziel der Erhöhung der Gewerbesteuer von 400 auf 430 v.H. liegt Friedberg immer noch im Rahmen anderer Wetterauer Kommunen. Der Höchste Satz ist bei 440 v.H (Stadt Nidda).
Der Entscheidungstermin über die Zukunft der Friedberger Kaserne rückt näher. Am Samstag konnten sich die viele schon mal ein Bild von den aktuellen Planungen machen und die Kaserne besichtigen. Wir begrüßen diesen Tag der offenen Kaserne ausdrücklich.
Die Menschen werden sicher viele Ideen haben, was die Planung der zukünftigen Kaserne angeht. Wir wollen, daß diese Ideen im Rahmen des ISEK-Prozeß berücksichtigt werden. Allerdings ist es zur Zeit fraglich ob das überhaupt möglich sein wird. Der Bürgermeister liebäugelt nämlich mit dem Plan, die Kaserne an einen Investor zu verscherbeln. Das ist auch der Wunsch der Bima, die so mehr Geld bekommen würde.
Wir finden diese Idee sehr gefährlich und falsch: Dort entsteht ein ganz neuer Stadtteil mit Wohnraum für mehrere tausend Menschen. Ein solches Projekt ist zu wichtig um es einem Investor zu überlassen. Ziele wie bezahlbarer Wohnraum, Nachhaltigkeit und demokratische Entwicklung lassen sich nicht von einem Investor umsetzen. Das geht nur wenn die Stadt das Zepter des Handelns nicht abgibt.
Die Verwaltung wird vorschlagen, Entwicklungsziele durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor festzuschreiben. Aber das Problem wird so nicht gelöst. Städtebauliche Verträge sind juristisch komplizierte Konstrukte. Und kapitalstarke Investoren können sich bessere Anwälte leisten wie die Stadt. Wenn ein Investor etwas nicht umsetzen möchte, kann er sich also auf ein Schlupfloch im Vertrag berufen. Und falls das nicht hilft droht er einfach mit jahrelangem Stillstand. Spätestens dann werden die städtischen Gremien einbrechen und Änderungen im Sinne des Investors akzeptieren. Städtebauliche Verträge sind sinnvoll für kleinere Projekte oder für Projekte ohne städtisches Eigentum. Für einen ganzen Stadtteil sind sie ein viel zu großes Risiko.
Das weitere Problem bei der Entwicklung eines ganzen Stadtteils durch einen Investor ist die Langfristigkeit. Die vollständige Entwicklung des Kasernengeländes wird wohl mehr als eine Dekade in Anspruch nehmen. Nur wenn die Stadt im Eigentum des Geländes ist, kann man während dieser Zeit noch Änderungen vornehmen. Dies kann zum Beispiel passieren wenn sich Fehlentwicklungen abzeichnen oder Ziele ändern. Bei einem Investor wäre man von gutem Willen abhängig oder müsste sehr viel Geld ausgeben um Korrekturen vorzunehmen.
Uns geht es auch darum die Kosten für zukünftige MieterInnen, Gewerbetreibende und Bauwillige im Rahmen zu halten. Ein Investor muss das Gelände mit Gewinn betreiben oder weiterverkaufen. Diese Kosten tragen am Ende natürlich die Menschen die dort mieten, pachten oder bauen.
Uns ist klar, dass auch ein Kauf der Kaserne durch die Stadt nicht frei von Risiken ist. Aber die Risiken sind überschaubar und vertretbar. Zum einen sind die Zinsen zur Zeit so niedrig, dass kein ernsthaftes Zinsrisiko besteht. Zum anderen kann man für die Planung Unterstützung erhalten bzw. einkaufen. Die Baulandoffensive Hessen ist ja bereits mit im Boot. Ein Verkauf an einen Investor ist dagegen mit Risiken verbunden, die am Ende sehr teuer werden können. Vor diesem Hintergrund das Gelände zur unbegrenzten Gewinnerzielung freizugeben wäre ein Akt politischer Feigheit. Gute Politik braucht aber keine Feigheit, sie braucht Mut. Angesichts der Jahrhundertchance die die Stadt Friedberg hier sollten wir diesen Mut haben. Wir wollen das Gelände in Hand der Stadt. Wir wollen mehr Demokratie wagen.
Seit 2013 wird das ehemalige Kaufhaus Joh nicht mehr genutzt. Die meiste Zeit steht das Gebäude leer und verfällt. Dadurch leidet die Attraktivität der Innenstadt deutlich. Ein Leerstand am zentralen Platz der Stadt ist für uns kein hinnehmbarer Zustand. Die Innenstadt verliert so an Lebensqualität.
Die Linke hatte deshalb bereits Mitte 2016 beantragt, das Gebäude in Eigentum der Stadt zu überführen und zu entwickeln. Dies wurde von den anderen Fraktionen aus ideologischen Gründen abgelehnt. Der Bürgermeister (Keller) sagte damals, das Gebäude werde in Kürze entwickelt. Der Markt wird dies richten, hieß es. Außer uns zweifelte keine Fraktion an dieser Aussage.
Nun sind über 3 Jahre vergangen und es gibt immer noch keine Anzeichen dafür, dass das Gebäude bald wieder sinnvoll genutzt wird. Der Investor, der die Immobilie übernommen hat, scheint entweder keinen Plan zu haben oder er sieht das leerstehende Gebäude nur als Renditeobjekt. Obwohl die Stadt alle Wünsche des Investors erfüllt hat, ist kein Umbau in Sicht. Wir stellen fest: Der Markt hat in diesem Fall versagt. Das schadet der Friedberger Innenstadt.
Dieser Zustand darf so nicht bleiben! Eigentum soll im Sinne des Gemeinwohls genutzt werden. So will es das Grundgesetz. Eine Nutzung als reines Renditeobjekt widerspricht diesem Prinzip. Wir sind deshalb dafür, dem Investor eine Frist zur sinnvollen Nutzung zu setzen. Sollte bis Ende 2020 kein wesentlicher Baufortschritt erfolgt sein, sollte das Gebäude vom Investor gekauft werden. Ist der Investor nicht zu einem Verkauf zu einem angemessen Preis bereit, so ist eine Enteignung vorzunehmen.
Wenn das Gebäude dann in Hand der Stadt ist, sollte die Entwicklung durch eine städtische Entwicklungsgesellschaft erfolgen, die mit den städtischen Gewerbetreibenden zusammenarbeitet. Dies war bereits vor 3 Jahren unser Ziel.