Wie gut arbeitet das Jobcenter Wetterau?

DIE LINKE. Fraktion stellte am 18. Januar 2012 die folgende Anfrage.

Am 1. Februar 2012 antwortete der erste Kreisbeigeordnete Herr Betschel-Pflügel.

1. Wie viele Menschen im Wetteraukreis benötigen Hilfen nach SGB II (Hartz IV)?

Antwort: Das Jobcenter Wetterau leistet für 7419 Bedarfsgemeinschaften mit 14 478 Menschen Hilfen nach dem SGB II (Stand 12/2011).

2. Wie viele „Aufstocker“ gibt es im Wetteraukreis, die Hilfen zusätzlich zum Lohn benötigen?

Antwort: Die Frage kann seitens des Jobcenters nicht beantwortet werden, da diese Daten nicht regelhaft erhoben werden und uns daher nicht vorliegen.

3. Wie viele Menschen bekommen andere Sozialhilfen?

Antwort: Im Fachbereich Jugend Familie und Soziales – Fachdienst Soziale Hilfen – werden die Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bearbeitet.

Nach §8 SGB XII umfasst die Sozialhilfe (Stand 31.12.2011)

238 (meist Einzelpersonen) Hilfen zum Lebensunterhalt; 2165 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 280 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, 858 Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär), 80 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, 46 Hilfe in anderen Lebenslagen – Insgesamt 3667 Fälle.

4. Aus welchem Grund wurde die JobKomm abgewickelt und das Jobcenter geschaffen?

Antwort: Hintergrund ist die Entscheidung des BVerfG vom 20.12.2007, die die bisherige gemeinsame Aufgabenwahrnehmung in ARGEn als unzulässige Mischverwaltung und damit als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar bewertete. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben zum 1.1.2011 eine gesetzliche Neuregelung zu treffen. Mit der Neufassung des SGB II wurde die Strukturreform entsprechend beschlossen. Der Wetteraukreis hat sich entschieden, die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit fortzusetzen innerhalb einer gemeinsamen Einrichtung (gE). Bundeseinheitlich wird die Bezeichnung Jobcenter geführt.

5. Welche Unterschiede gibt es zwischen der ehemaligen JobKomm und dem neuen Jobcenter?

Antwort: Geändert haben sich insb. Interne Strukturen und Zuständigkeiten. Beispiel: Trägerversammlung, Beirat, Aufgabenzuschnitt Geschäftsführung, interne Gremien wie Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, SchwerbVertr.

Die Aufgabenbereiche gegenüber den Kundinnen und Kunden haben sich mit dem Wechsel der Rechtsform nicht geändert.

6. Wie hoch ist der Etat des Jobcenters?

7. Wie sind die Finanzierungsanteile des jobcenters zusammengesetzt? Wie hoch ist der Anteil des Wetteraukreises an der Finanzierung des Jobcenters?

Antwort zu 6 und 7:

Finanzplan 2012:

Verwaltungsbudget 12 113 540 Euro;

Eingliederungstitel: ca. 6 000 000 Euro (vorläufig);

Passivleistungen 2011: 30 649 000 Euro;

komm. Leistungen 2011:

Kosten der Unterkunft 32 415 000 Euro

Wohnungsbeschaffungskosten 462 000 Euro

Eingliederungsleistungen § 16a SGB II 340 000 Euro

8. Wieso konnte der Betrag von 5 Millionen Euro an den Kreis zurückgezahlt werden? Warum wurde das Geld zurückgehalten und nicht für Leistungen an die Hilfesuchenden verwendet?

Antwort: Der angesprochene Betrag bezieht sich auf Kosten der Unterkunft.

Angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise in 2009 wurden stark steigende Arbeitslosenzahlen prognostiziert. Analog musste mit einer steigenden Zahl an Leistungsempfängern nach SGB II geplant werden. Entsprechend hat sich dies im HH-Ansatz des Doppelhaushalts 2010/2011 bei der Kalkulation der Kosten der Unterkunft niedergeschlagen.

Da sich die Entwicklung der Erwerbslosen anders als prognostiziert positiv gestaltet hat und die Zahl der Leistungsempfänger/innen statt ansteigend rückläufig war, entwickelten sich die Kosten der Unterkunft entsprechend günstig.

Es erfolgte jedoch keine Rückzahlung an den Kreis, vielmehr müssten die im HH-Ansatz des Kreises eingeplanten Mittel nicht ausgeschöpft werden.

9. Wie viele Mitarbeiter/innen sind beschäftigt?

Davon wie viele im direkten Kontakt mit den Hilfesuchenden?

Antwort: Aktuell sind an den 4 Standorten 157 Vollzeitäquivalente (VZÄ) beschäftigt, zzgl. 17,5 VZÄ für das Projekt Chance 50 plus.

32 VZÄ sind mit administrativen Aufgaben ohne regelmäßigen Publikumsverkehr betraut.

10. Ist die Zahl der Mitarbeiter/innen des Jobcenters ausreichend für die Aufgabenerfüllung?

Antwort: Die Zahl der Mitarbeiter/innen orientiert sich an den allgemein zu Grunde liegenden Betreuungs- und Bearbeitungsschlüsseln.

11. Sind die Mitarbeiter/innen ausreichend qualifiziert?

Antwort: Selbstverständlich wird bei Einstellungen eine entsprechende Qualifikation und Eignung vorausgesetzt. Darüber hinaus werden regelmäßig jobcenterinterne oder externe Fortbildungs – und Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten.

12. Gibt es Zeitverträge bei den Mitarbeiter/innen?

Antwort: Einige Mitarbeiter/innen haben Zeitverträge.

13. Sind Krankheits- und Urlaubsvertretung garantiert. Oder anders gefragt: Wie werden Hilfesuchende bedient, wenn die zuständigen Mitarbeiter/innen krank sind oder Urlaub haben?

Antwort: Es gibt generelle teaminterne, bei Bedarf auch teamübergreifende Vertretungsregelungen.

14. Wie ist das Verhältnis von direktem Kundenkontakt und Verwaltungsarbeit bei den Mitarbeiter/innen?

Antwort: siehe Frage 9

15. Sind die Mitarbeiter/innen telefonisch erreichbar für Ihre Klientel?

Antwort: Ja. Sofern Gespräche nicht direkt angenommen werden können, z.B. wegen anderweitiger Vorsprachen, wird baldmöglich zurückgerufen, wenn die Telefonnummer hinterlegt wurde.

16. Können bedarfsgerecht Gesprächstermine stattfinden? Wie lange müssen die Hilfesuchenden warten, um einen Termin zu bekommen?

Antwort: Es werden regelmäßig Kundentermine vereinbart, bei Bedarf auch kurzfristig.

17. Trifft es zu, dass Unterlagen der Hilfesuchenden überdurchschnittlich oft nicht ankommen, wenn diese nicht per Einschreiben oder mit Zeugen versendet wurden?

Antwort: Hierzu liegen uns keine Erkenntnisse vor.

18. Trifft es zu, dass die Hilfesuchenden über Streichungen ihrer Leistungen nicht (vorab) informiert werden?

Antwort: In der Regel erfolgt bei Leistungskürzung auf Grund von Sanktionen eine vorherige Anhörung.

19. Wie oft wurde 2011 die Einspruchsstelle des Jobcenters in Anspruch genommen?

Antwort: In 2011 gingen 1424 Widersprüche ein.

20. In wie vielen Fällen wurden 2011 Klagen beim Sozialgericht eingereicht?

Antwort: Die Zahl der Klagen beläuft sich in 2011 auf 307.

21. Gibt es ein Organisationsschema/einen Organisationablaufplan für das Jobcenter?

Antwort: Ja.

22. Gibt es einen Fortbildungsplan für die Mitarbeiter/innen?

Antwort: Siehe Frage 11.

Darüber hinaus werden individuelle Fortbildungsbedarfe im Rahmen der regulären Mitarbeitergespräche thematisiert.

23. Wie wird die Arbeit des Jobcenters kontrolliert?

Antwort: Unmittelbares Kontrollgremium des Jobcenters ist die Trägerversammlung. Darüber hinaus stehen selbstverständlich die allgemeinen Kontrollinstanzen, wie Dienstaufsicht, Petitionsausschuss uä. offen.

24. Werden die Kund/inn/en nach ihrer Zufriedenheit befragt?

Antwort: Regelmäßig werden bundesweit Kundinnen und Kunden zu ihrer Zufriedenheit befragt.

25. Gibt es Qualitätsstandards für den Arbeitsbereich des Jobcenters?

Antwort: Qualitätsstandards insb. zur Prozessqualität werden mtl. nachgehalten.

26. Wie viele Hartz IV Bezieher/innen beantragten in 2011 Leistungen aus dem Bildungspaket?

27. Wie oft wurde das Bildungspaket 2011 insgesamt beantragt?

Antwort zu den Fragen 26 und 27:

Im Jahr 2011 wurden für 1451 Kinder und Jugendliche Leistungen mach § 28 SGB II (Bildung und Teilhabe) beim Jobcenter Wetterau beantragt. Insgesamt wurden ca. 3000 Anträge auf die einzelnen Leistungen gestellt. Darüber hinaus wurden zu Schuljahresbeginn an die Familien von 2536 Schülern jeweils 70 Euro für Schulbedarf überweisen.

28. Und wie oft wurde es genehmigt?

Antwort: 2651 Anträge wurden genehmigt.

29. Wie erklären Sie sich, dass Familien das Bildungspaket nicht beantragt haben?

Antwort: Trotz Presseveröffentlichungen und Informationen über Schulen, Kindergärten und Vereine sind viele. Familien die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht bekannt. In vielen Fällen fallen auch keine erstattungsfähigen Kosten an. Insbesondere wenn die Kinder noch klein sind und nicht zur Schule oder in den Kindergarten gehen.

Manche Familien scheuen sicherlich auch, sich und ihre Kinder als „Hartz IV-Empfänger“ zu outen, da das Gesetz vorsieht, die Leistungen i.d.R. direkt an den Leistungserbringer (Verein, Caterer u.ä.) zu überweisen.

30. Liegen beim Jobcenter Informationen zur Beantragung des Bildungspakets aus?

Antwort: In den Eingangsbereichen der vier Standorte des Jobcenters liegen Flyer zum Bildungspaket aus. Darüber hinaus wird in Beratungsgesprächen das Thema aktiv betrieben.

Für 2012 hat die Bundesagentur für Arbeit angekündigt, dass die Beantragung von Bildungspaketleistungen in den Regelantrag SGB II integriert wird. Das wird die Inanspruchnahme sicherlich erhöhen.

31. Liegen beim Jobcenter Informationen über Hilfsangebote im Wetteraukreis aus?

32. Liegen im Jobcenter Informationen aus, die über andere Hilfsprogramme oder Organisationen (Frauenhaus, Frauennotruf, Mieterverein, Kleiderkammer, Tafel, Schuldnerberatung, Caritas, usw.) informieren?

Antwort zu den Fragen 31 und 32:

Ja, soweit sie dem Jobcenter zur Verfügung stehen.

33. Ist die Information über die in den Punkten 29 bis 31 genannten Themen Teil der Beratung, die die Hilfesuchenden durch die Mitarbeiter/innen des Jobcenters erfahren?

Antwort: Beratung erfolgt bedarfsorientiert, d.h. je nach Fall wird über Hilfsangebote Dritter informiert, an diese vermittelt oder mit diesen kooperiert.

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