Keine Mietminderungsverfahren bei Bagatellbeträgen bis 50 Euro

DIE LINKE. stellt zur Kreistagssitzung am 25. März 2015 folgenden Antrag:

Der Kreistag möge beschließen...

… dass sich der Kreisausschuss des Wetteraukreises (der Wetteraukreis ist Teilhaber am Jobcenter Wetterau) dafür einsetzt, dass keine Mietminderungsverfahren mehr eingeleitet werden, wenn die Mietobergrenze des Wetteraukreises um geringfügige Beträge (bis zu 50 Euro) überschritten wird.

Begründung:

Das Jobcenter schrieb im zweiten Halbjahr 2014 vermehrt Mieter an, sich eine neue Wohnung zu suchen, weil die aktuelle Wohnung zu teuer sei. Diese Mietminderungsverfahren betrafen auch Menschen, deren Miete nur geringfügig über der Mietobergrenze liegt.

Für Empfänger/innen von Transferleistungen ist es äußerst schwierig eine neue Wohnung zu finden, die im Rahmen der Mietobergrenzen des Wetteraukreises bleibt. Dies gilt besonders für den Westkreis. Bei geringfügiger Überschreitung der Mietobergrenze sollte daher keine Aufforderung zum Umzug ergehen. Die Menschen werden unnötig unter Druck gesetzt, weil der Wohnungsmarkt zu wenige Wohnungen im unteren Preissegment anbietet. Dazu fallen Kosten für Umzug und Kaution an, die unseres Erachtens durch eine geringfügige Überschreitung der Mietobergrenze bis zu 50 Euro nicht gerechtfertigt sind.

 

Rede zum Thema im Kreistag:

Sehr geehrte Kreistagsvorsitzende,
meine Damen und Herren,

allein bei der Friedberger Wohnungsbaugesellschaft sind gut 350 Wohnungssuchende gemeldet.Es sind vor allem Menschen, die auf dem üblichen Wohnungsmarkt wenig Chancen haben, weil sie die marktüblichen Mietpreise nicht bezahlen können.

Schon Normalverdiener haben Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Für arme Menschen ist es noch um ein vielfaches schwerer.

Das Jobcenter schrieb im zweiten Halbjahr 2014 vermehrt Mieter an, sich eine neue Wohnung zu suchen, weil die aktuelle Wohnung zu teuer sei. 
Diese Mietminderungsverfahren betrafen auch Menschen, deren Miete nur geringfügig über der Mietobergrenze liegt.
Innerhalb eines halben Jahres müssen die Menschen dann eine billigere Wohnung finden, was oft so nicht möglich ist.

Wenn der Wohnungsmarkt zu wenige Wohnungen im unteren Preissegment anbietet, werden die Menschen so unter enormen Druck gesetzt. 
Sie müssen nämlich die Differenz zu den Mietobergrenzen aus ihrer Grundsicherung zahlen, wenn sie nichts billigeres finden.
Dazu fallen für den Umzug und die Kaution ja auch Kosten an, 
die unseres Erachtens durch eine geringfügige Überschreitung der Mietobergrenze bis zu 50 Euro nicht gerechtfertigt sind.

Das Sozialgericht Gießen hat kürzlich einem Mann recht gegeben, der zwei Jahre eine Wohnung gesucht hatte. Das Jobcenter hatte ihm auch nach 6 Monaten die angeblichen Mehrkosten nicht mehr gezahlt. Laut Gerichtsurteil darf der Mann nun in seiner bisherigen Wohnung bleiben. Er hatte weder bei einer der Wohnungsbaugesellschaften, noch auf dem Markt eine Wohnung gefunden, die wirklich eine Mietminderung bedeutet hätte. Das Jobcenter hatte versucht, das Gegenteil zu beweisen und scheiterte damit.

So wie diesem Mann geht es vielen, die wegen kleiner Überschreitungen der Mietobergrenzeangeschrieben werden. 

Wir möchten Sie bitten, diesen Zustand abzuschaffen und dem Antrag zuzustimmen.

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