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Fraktion DIE LINKE. / Piraten im Kreistag der Wetterau.


 

Solidarische Staffelung der Elternbeiträge für die Kindertagespflege: Gut betuchte sollen mehr zahlen.

Der nun vorgelegten Kostenstaffelung werden wir zustimmen. Auch wenn wir grundsätzlich gegen eine privat organisierte Kinderpflege sind und die U3-Erziehung als öffentliche Aufgabe sehen. Die vorgelegte Kostenstaffelung bringt ein Solidarprinzip zum Ausdruck.

Wir begrüßen, dass niedrige Einkommen bis 20 000 Euro kostenfrei bleiben sollen und höhere Einkommen prozentual ungefähr gleich belastet werden.

Was uns nicht einleuchtet, ist die Deckelung bei 75 000 Euro.

Es ist keine stichhaltige Begründung, dass die höchsten Kostenbeiträge in der Tabelle kostendeckend seien und man deswegen von den Gutverdienern nicht mehr verlangen könne.

Gerecht ist es nicht, wenn Sie von hohen Einkommen ab 75 000 Euro einen prozentual geringeren Beitrag vom Bruttoeinkommen erheben als für niedrigere Einkommen.

Nach dem Solidarprinzip gleichen besser Verdienende mit einem gleichen prozentualen Anteil am Bruttoeinkommen die Erleichterungen der niedrig Verdienenden aus.

Doch sei gesagt: Sie sind mit der Staffelung nicht mehr auf der Höhe der Debatte: Gefordert wird aus ganz verschiedenen politischen Richtungen eine kostenfreie Kinderbetreuung. Das fordert nicht nur DIE LINKE. Erziehungswissenschaftler wollen das sowieso aber selbst die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA.

Das gibt es in Deutschland auch mehrfach: Das Land Rheinland-Pfalz zum Beispiel oder Berlin bieten eine kostenfreie Kinderbetreuung an, um eine möglichst hohe Chancengleichheit zu erreichen. Hier wird versucht, dass auch finanziell schlecht gestellte Familien ihre Kinder in die Kinderbetreuung schicken.

Das hessische Kultusministerium begreift Kindertagesstätten nicht mehr als Spiel- und Aufenthaltsort, sondern als frühkindliche Bildungsstätte. Sie haben einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren aufgelegt.

Eine der Fragen, die sich hier aufwirft ist: Wenn es einen Erziehungsplan 0 bis 10 Jahre gibt – wieso können dann Eltern von Vorschulkindern zur Kasse gebeten werden, während man ab sechs Jahren die Kosten der Schulbildung auf die Allgemeinheit umlegt?

Die Debatte um die Kinderbetreuungskosten ist vor allem auch eine soziale Frage.

Warum verlangen Sie nicht vom „Gesetzgeber“ eine angemessene Besteuerung der Spitzeneinkommen, um den Wunsch der Arbeitgeber zu erfüllen?

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