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Fraktion DIE LINKE. / Piraten im Kreistag der Wetterau.


 

Unser Kreis braucht Geld: 40% der Sparkassengewinne ausschütten!

Wieder abgelehnt:

Kommunalaufsicht bezeichnet Antrag als rechtswidrig

 

Das ist das Schreiben, das uns erreichte:

"Sehr geehrte Frau Faulhaber,
hiermit teilen wir lhnen mit, dass die von lhrer Fraktion für die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 10.10.2012 und für die Kreistagssitzung am 5.12.2012 in modifizierter Form erneut vorgelegten Anträge zur Sparkasse Oberhessen nicht auf die Tagesordnung einer Kreistagssitzung genommen werden können.
Gem. § 14 lll der Geschäftsordnung des Kreistages müssen Anträge eine klare und für die Verwaltung ausführbare Anweisung enthalten.
lm Rahmen dieser Vorschriften erfolgte eine Prüfung der Anträge durch die Kreistagsvorsitzende, mit dem Ergebnis, dass die vorgenannten Anträge die in § 14 lll GOKT geforderten Voraussetzungen nicht erfüllen.
Hiezu wurde lhnen zu lhrem Antrag vom 17.09.2012 bereits in der Ältestenratssitzung am 20.09.2012 unter Tagesordnungspunkt 3 durch die Kreistagsvorsitzende mitgeteilt, dass unter anderem dieser Antrag lhrer Fraktion nicht auf die Tagesordnung genommen worden sei, da eine Beschlussfassung des Kreistages, wie im Beschlussvorschlag formuliert, rechtswidrig wäre.
Was den Antrag lhrer Fraktion vom 4.11.2012 betrifft, so wurde dieser ebenfalls aus den vorgenannten Gründen nicht auf die Tagesordnung genommen.
Eine hierzu unter Umständen erfolgende Beschlussfassung des Kreistages wäre ebenfalls rechtwidrig und würde damit für die Verwaltung zu einer nicht ausführbaren Anweisung führen.
Grund für die Rechtswidrigkeit der vorgelegten Anträge ist die Unvereinbarkeit mit dem geltenden Sparkassengesetz.
Die Anträge konnten und können somit, in der seitens der Fraktion DIE LINKE vorgelegten Form, nicht auf die Tagesordnung einer Kreistagssitzung genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen...."

Die Angelgenheit wurde einem Rechtsanwalt übergeben.

 

Neuer Antrag 4. November 2012:
40% der Sparkassengewinne ausschütten!

Zur Kreistagssitzung am 5. Dezember 2012 hat DIE LINKE. diesen Antrag erneut in veränderter Form gestellt. Hier ist der neue Antragstext:

"Bezugnehmend auf die 156. Vergleichende Prüfung „Betätigung bei Sparkassen",
stellt die Fraktion DIE LINKE. folgenden Antrag:


Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreistag des Wetteraukreises beauftragt den Kreisausschuss des Wetteraukreises, mit dem Kreisausschuss des Vogelsbergkreises umgehend Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, die Satzung der Sparkasse Oberhessen vom 1. 7. 2010, wie folgt zu ändern:
1.)  §32 Absatz 7 wird ersatzlos gestrichen.
2.)  §44 Absatz 4 wird durch folgenden Satz ergänzt: „Die Gewinnabführung beträgt
      40% des Bilanzgewinnes".
3.)  §44 Absatz 2 wird wie folgt erweitert:
„Nach Ablauf des Geschäftsjahres hat der Vorstand dem Verwaltungsrat die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Jahresabschluss) sowie den Lagebericht vorzulegen. Im Anhang sind die Bezüge entsprechend § 285 Satz 1 Nr.9 des Handelsgesetzbuches (HGB) anzugeben. Der vom Vorstand unterschriebene Jahresabschluss und der Lagebericht werden durch die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen geprüft.
Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss fest, beschließt über die Billigung des Lageberichts und erteilt dem Vorstand Entlastung.
Der Vorstand legt den festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss mit dem Lagebericht den Kreistagen und Verwaltungsorganen der Träger und der Aufsichtsbehörde vor.
Der Vorlage an die Aufsichtsbehörde ist der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses beizufügen. Dem Lagebericht ist ein statistischer Bericht über die Erfüllung der Aufgaben nach §2 des Hessischen Sparkassengesetzes beizufügen.
Der Vorstand berichtet einmal jährlich den zuständigen Ausschüssen der Kreistage
des Wetteraukreises und des Vogelsbergkreises über die Entwicklung des Unternehmens
und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

Begründung:

Angesichts der kommunalen Haushaltslage des Wetteraukreises fordert DIE LINKE., die Einnahmepotentiale aus der Beteiligung des Wetteraukreises an der Sparkasse Oberhessen in Anspruch zu nehmen.

Die beantragten Abführungen von 40% der bilanzierten Gewinne sind keinesfalls überzogen, und berücksichtigt, dass sich die Sparkasse Oberhessen über die Stiftung der Sparkasse Oberhessen bei gemeinnützigen Projekten im Geschäftsgebiet der Sparkasse einbringt und gesetzlich festgelegte Rücklagen bilden muss. 

Dies trifft jedoch auch auf z.B. die Volksbank Mittelhessen zu, die ihren Mitgliedern eine Dividende zahlt, was einem Wettbewerbsvorteil zugunsten der Sparkasse Oberhessen gleichkommt.

Das Hessische Sparkassengesetz lässt Abführungen von 2/3 der Bilanzgewinne an die jeweiligen Träger zu. Hier sei beispielhaft der Kreis Gross Gerau erwähnt, der eine Gewinnabführung von 54,3% erhält.

Hinsichtlich der Information der kommunalen Träger, wird in den Leitsätzen der 156. Vergleichenden Prüfung „Betätigung bei Sparkassen" ein  systematischer Prozess empfohlen .Dieser Prozess soll sicher stellen , dass die Träger der Sparkasse Oberhessen, zeitnah Kenntnis über die wirtschaftliche Lage der Sparkasse erlangen.

Bei sich konkretisierenden Risiken für die Träger ist unverzüglich eine umfassende Berichterstattung erforderlich.

Der Bericht des Vorstandes soll Auskunft geben über:

 -         die Jahresabschlüsse und die mittelfristige Unternehmensplanung

 -         die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Liquidität und
          Rentabilität der Sparkasse

 -         verlustbringenden Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte
          und Ursachen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung waren

 -         Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
          Jahresfehlbetrages."

  

Der Antrag, 40% der Sparkassengewinne auszuschütten, schaffte es nicht auf die Tagesordnung des Kreistags

Wir haben unseren Antragstext rechtlich prüfen lassen. In der nächsten Zeit wird er umformuliert und dann erneut gestellt. Selbst der Rechnungshof fordert die Kreise als Besitzer der Sparkassen auf, einen Anteil am Gewinn zu fordern.

 

Antrag: 40% der Sparkassengewinne ausschütten!

Bezugnehmend auf die 156. Vergleichende Prüfung  „Betätigung bei Sparkassen", stellt die Fraktion DIE LINKE. folgenden Antrag:

Der Kreistag möge beschließen:

1. Der Kreistag des Wetteraukreises fordert die Wetterauer Mitglieder im Verwaltungsrat der Sparkasse Oberhessen auf, einen Beschluss des Verwaltungsrates herbei zu führen, dass die Sparkasse Oberhessen zukünftig gemäß §16 Hessisches Sparkassengesetz, 0% der Überschüsse, die als Bilanzgewinn ausgewiesen werden, an die Träger anteilmäßig (Wetteraukreis 74%, Vogelsbergkreis 26%) abführt.

2. Der Vorstand der Sparkasse Oberhessen und die Wetterauer Vertreter im Verwaltungsrat der Sparkasse Oberhessen, berichten einmal jährlich (bei sich konkretisierenden Risiken unverzüglich), dem zuständigen Ausschuss des Kreistages über die Entwicklung des Unternehmens und beantworten Fragen der Ausschussmitglieder.

       Der Bericht des Vorstandes soll Auskunft geben über:

            - Die Jahresabschlüsse und die mittelfristige Unternehmensplanung

            - Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Liquidität und

            - Rentabilität der Sparkasse

            - Verlustbringenden Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn
              dese Geschäfte und Ursachen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
              von Bedeutung waren 

            - Ursachen eines  in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen 
               Jahresfehlbetrages.

Begründung:

1) Angesichts der kommunalen Haushaltslage des Wetteraukreises fordert DIE LINKE.,
die Einnahmepotentiale aus der Beteiligung des Wetteraukreises an der Sparkasse Oberhessen in Anspruch zu nehmen. Die beantragten Abführungen von 40% der
bilanzierten Gewinne ist keinesfalls überzogen und berücksichtigt, dass sich
die Sparkasse Oberhessen über die Stiftung der Sparkasse Oberhessen bei gemeinnützigen Projekten im Geschäftsgebiet der Sparkasse einbringt.

Jedoch muss hier auch erwähnt werden, dass das Hessische Sparkassengesetz Abführungen von 2/3 der Bilanzgewinne zulässt und dass beispielsweise der Kreis Gross Gerau eine Abführung von 54,3% erhält. 

2) Hinsichtlich der Information der kommunalen Träger, wird in den Leitsätzen der
156. Vergleichenden Prüfung „Betätigung bei Sparkassen" ein systematischer Prozess empfohlen. Angesichts der nicht ausreichend geklärten Gewährsträgerhaftung, hält es
DIE LINKE. für absolut erforderlich, dass dieser Prozess sicherstellt, dass die Träger der

Sparkasse Oberhessen zeitnah Kenntnis über die wirtschaftliche Lage der Sparkasse erlangen. Bei sich konkretisierenden Risiken für die Träger ist unverzüglich eine umfassende Berichterstattung erforderlich.

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