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Fraktion DIE LINKE. / Piraten im Kreistag der Wetterau.


 

Gibt es einen Inklusionsplan für den Wetteraukreis?

Die Fraktion DIE LINKE. / Piraten bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Gibt es einen Inklusionsplan für den Wetteraukreis?
Wenn ja, könnten Sie uns diesen zusenden?
Wenn nein, bis wann ist mit einem Inklusionsplan zu rechnen?

Antwort: Ein Inklusionsplan (Aktionsplan) befindet sich aktuell in der Ausarbeitung durch den Inklusionsbeirat. Die Mitglieder des Inklusionsbeirates haben am 11.02.2020 einen Entwurf (Stand: 07.02.2020), versehen mit der Bitte Anregungen, Anmerkungen und Fragen einzureichen, erhalten. Hinweis: Die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates findet am 02.09.2020 stat.

2. Im Bundesteilhabegesetzes, BTHG, ist die Sozialraumorientierung gesetzlich verankert. welche Konzepte der Sozialraumorientierung gibt es im Wetteraukreis?

Antwort: Das Hessische Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sieht einen vom LWV umzusetzenden Stufenplan vor. Nach einem vom LWV erarbeiteten Stufenplan wird das neue Gesamtplanverfahren, welches auch die Sozialraumorientierung beinhaltet, in sieben Stufen in den Landkreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Der Wetteraukreis wurde der Stufe 7 zugeordnet. Ein Starttermin für die Stufe 7 steht noch nicht fest. Zwecks zeitlicher Einordnung wird darauf verwiesen, dass mit der Durchführung der Stufe 4 voraussichtlich zum 01.10.2020 begonnen wird.

3. Es gibt bereits eine ganze Reihe von Kommunen, die sich gemeinsam mit Bauplanungsbehörden, regionalen Vereinen und Verbänden, verschiedenen Leistungserbringern, Betroffenenverbänden und Behörden anderer Säulen des Sozialleistungssystems auf den Weg gemacht haben, den Sozialraum zu einem wirklich inklusiven Lebensraum zu machen. Anregungen zu möglichen Wegen und Ausgestaltungen kann man unter anderem in Hamburg, Nordfriesland oder Ulm finden. Das sind zwar lediglich Beispiele, aber sie werden seit mehreren Jahren erfolgreich erprobt und ständig weiterentwickelt.
Wurden solche Beispiele in die Überlegungen des Wetteraukreises einbezogen, um bei der Umsetzung des BTHG Konzepte zur Eingliederung für Menschen mit Behinderung zu entwicklen?

Antwort: Es wir auf die antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

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